Alles anzeigenZitat von »ReicherlH«
Ein Widerspruch ist immer möglich.
Nummer 1 :
Innerhalb von 3 tagen zurückschreiben (sofort)
Nummer 2:
Im Schreiben als erstes angeben: Ich beziehe mich auf §1 des BGB (ich bin keine juristische person)
Nummer 3:
angeben: Hiermit lehne ich ihr angebot ab
Nummer 4!!!!!:
niemals eine kennziffer angeben, die auf dem bescheid steht, weil man sonst mit dem "angebot" einverstanden ist
Nur Name und anschrift angeben
Bist du Anwalt oder woher kommt Punkt 4?!?
Ich glaube auch kaum, dass man das ganze als "Angebot" zu verstehen hat..
Ich habe mich diesbezüglich mit einem Anwalt, der mehr als 30 Jahre Berufserfahrung hat unterhalten. Wichtig ist, dass man die eingehaltene Frist wirklich einhält. Weil man sich aus fast jeder Affäre mit dem richtigen Know How rausreißen kann, wird das in einem Studium nicht wirklich erklärt.
Der Punkt 4 bezieht sich darauf, dass Deutschland kein Land ist, sonder in Wirkichkeit eine GmbH
Nur lug und Betrug auf dieser Welt. Und leider gewinnen viel zu oft die Bösen. <<< Führer / Wir >>>>