Widerspruch beim Bußgeldbescheid möglich?


  • Nicht immer, bei mobilen Blitzern kommt es sehr oft vor das falsch gemessen wird. Da sind sehr viele Faktoren im Spiel, wie der Winkel der Kamera, oder die höhe usw. Kann man gut nachlesen, und sowas kommt leider öfters vor als gedacht.


    Schon klar. Dafür muss man aber erst mal stichhaltige Anhaltspunkte haben.
    Die Jungs müssen die Kisten regelmäßig warten, dafür gibt es Protokolle.
    Und die Aufstellung muss stimmen. Aber wie will man das als Laie beurteilen?
    Ohne Anwalt ist man da aufgeschmissen.




    Du wurdest in einer 80er Zone mit 100 Km/h geblitzt, und bekommst einen Bußgeldbescheid wegen 21 Km/h? Die Tachos gehen ja vorraus, + 3-5 Km/h Toleranz, da hattest du schon mehr drauf. Oder es wurde falsch gemessen.


    Das dachte ich auch schon. Da wird eher ein 70er-Schild gestanden haben.
    70 + 21 + Toleranz + Tachovoreilung und er hatte seine 100 auf dem Tacho
    stehen.


    Insofern kein Wunder, dass er gar kein Schild mit 80 gesehen hat . . . :D

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Das sollte ja auf seinem Schreiben drauf stehen, ob es in einer 80er- oder 70er-Zone war ;)

  • 21 drüber ist aber auch sehr bitter. wegen dem einen schei** Kilometer wird aus nominellen 40 Euro Bußgeld schnell mal ne 80 Euro Rechnung plus Punkt in Flensburg. Wenn du noch in der Probezeit bist, doppelt bitter.
    Ich wäre direkt nach dem Blitz zurück gefahren und hätt mir die Geschichte angeguckt, erst recht wenn ich mir sicher wäre, keine Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen zu haben. Nutz dir jetzt relativ wenig, aber nimms als Tipp für die Zukunft.
    War denn da ein Kreisverkehr, ne Baustelle, Kreuzung, scharfe Kurve oder ähnliches? Wenn ja kannst davon ausgehen, dass da tatsächlich die Geschwindigkeit reduziert wird. Dann hilft wohl nur die Argumentation, dass das Schild evtl verdeckt gewesen sei. Aber auch das müssteste ja nachweisen. Am besten tatsächlich mal jemanden aus der Nähe vorbei schicken, der sich die Geschichte mal anschaut.
    War es ein mobiler oder ein fester Blitzer? Geht das aus dem Schreiben hervor? Bei nem mobilen kann man ao einiges beanstanden bzw es gibt so einige Fehlerquellen, die es sich lohnen würde mal zu überprüfen. Das regelt man aber über einen Anwalt.


    Zuletzt bleibt natürlich die Möglichkeit, dass du einfach ein Schild schlichtweg übersehen hast. Dann sind die Möglichkeiten natürlich eingeschränkter

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Falsch gemessen wird schon mal, aber es kann auch falsch ausgewertet werden. Ist neulich bei uns auf der AB passiert, als die Inkasso-Truppe den Geschwindigkeitstrichter einer LKW-Kontrollstelle zum Messen genutzt hat und von fast 700 Messungen mit 33 kmh drüber fast 200 falsch ausgewertet wurden (weil mehr als 1 Fahrzeug in der Radarkeule war, das ist ein NoNo). Einige Leute hatten aufgrund des Fotobeweises Einspruch eingelegt, deren Einspruch wurde stattgegeben. Einige Leute hatten noch nicht bezahlt und müssen auch nichts bezahlen. EInige Leute hatten bereits bezahlt, da wird das Geld zurückgezahlt. Aber einige Leute hatten ihre Pappe bereits abgegeben - da muss man jetzt einen Weg der Entschädigung finden ;) .

  • Ich finde es immer wieder interessant... da eröffnet jemand ein mehr oder weniger sinniges Thema, viele beteiligen sich sinnvoll und sen TE sieht man nie wieder...


    Hast das Schreiben jetzt mal gelesen und weisst nun, wie schnell erlaubt war und, dass man Einspruch einlegen kann und wie?


    Gesendet mit Tapatalk und nem Handy

  • Ein Widerspruch ist immer möglich.
    Nummer 1 :
    Innerhalb von 3 tagen zurückschreiben (sofort)
    Nummer 2:
    Im Schreiben als erstes angeben: Ich beziehe mich auf §1 des BGB (ich bin keine juristische person)
    Nummer 3:
    angeben: Hiermit lehne ich ihr angebot ab
    Nummer 4!!!!!:
    niemals eine kennziffer angeben, die auf dem bescheid steht, weil man sonst mit dem "angebot" einverstanden ist


    Nur Name und anschrift angeben


  • Bist du Anwalt oder woher kommt Punkt 4?!? :huh:


    Ich glaube auch kaum, dass man das ganze als "Angebot" zu verstehen hat..

    Für:

    • Codierungen und Nachrüstungen aller Art
    • Softwareupdates
    • Anpassung gebrauchter Tachos/Steuergeräte
    • Tachoumbauen


    PN an mich ;)

  • Also mein letztes Knöllchen ist zwar ne weile her, aber auf dem Bescheid (Rückseite?) ist doch klar beschrieben, was man bei einem Einspruch zu tun hat und welche Fristen da gelten. Jetzt mal ganz Allgemein gesprochen

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • 21 drüber ist aber auch sehr bitter. wegen dem einen schei** Kilometer wird aus nominellen 40 Euro Bußgeld schnell mal ne 80 Euro Rechnung plus Punkt in Flensburg.

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    Bei uns in der CH kriegst du die 80€ bereits bei 6km/h los... und bei 21 wirst du verzeigt, und dann kostet es richtig Kohle...