aber wenn man einen Unfall baut und die Scheinwerfer haben damit nichts zu tun, dann zahlt die Versicherung trotzdem.
Das wurde doch schon 1000 Mal besprochen. Selbst wenn die Scheinwerfer schuldursächlich sind, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Sie kann dich aber in Regress nehmen und das auch nur bis zu einer bestimmen Summe.
Der Scheinwerferumbau bleibt, egal wie man es dreht und wendet, unzulässig. Und die Zulässigkeit hat mit der Versicherung rein gar nichts zu tun. Oder meldet die Polizei sowas der Zulassungsstelle oder der Versicherung?