KFZ zurückgeben / Kaufvertrag anfechten? Was ist zu beachten?

  • Hallo,


    ich hatte mir ja Ende April diesen BMW gegönnt.


    Nun war ich mit dem KFZ insgesamt 9 mal in der Werkstatt.
    3 mal davon wegen dem Autokauf selbst, 6 mal zur Reparatur.
    Das nächste mal ist schon geplant.


    Bisher sind folgende Sachen falsch gelaufen:

    • Andere Felgen als im Kaufvertrag (Billigfelgen von ATU)
    • Verschwiegene Tieferlegung (ca. 4 cm) "Hätte Ihnen ja auf der Probefahrt auffallen müssen"
    • FLA funktioniert immer noch nicht siehe hier
    • Heckrollo wurde schon mehrfach repariert und nun getauscht. Funktioniert nun.
    • Nicht gemachter Service (Bei 85.000 km nie ein Ölwechsel im Serviceheft; auch nicht bei Auslieferung!)
    • Lüftung zisselt seit neustem
    • Bereits drei mal in der Werkstatt wegen Motorfehler 2A98 und 2A82. Letzterer ist seit der vorletzten Motorreparatur weg.


    Nun stellt sich mir die Frage, ob das wirklich so ein Glücksgriff war.
    Da ich ja bei einem BMW-Vertragshändler gekauft habe, kann ich das Fahrzeug ja nach BGB §430 und §437 zurückgeben, so wie ich das sehe.
    Gerade das Motorproblem macht mir etwas Gedanken.
    Der 2A98-Fehler scheint ja auch TÜV-Relevant zu sein. ("Kurbelwelle Einlassnockenwelle Korrelation")


    Was würdet ihr machen?
    Hatte schonmal jemand die Fehler 2A98 und 2A82?
    Ist der Motor noch zu retten oder doch lieber sein lassen?


    Wer erstattet mir die Kosten für den nachträglichen Ölwechsel usw?
    Ich habe seit Kauf bereits mehrere hundert Euro in das Auto investiert um es so zu haben, wie es im Kaufvertrag steht.
    Und das kann ja eigentlich bei BMW nicht sein. Ist ja schließlich kein Fiat!


    Vielen Dank schonmal für die Tipps!

  • Stand der Ölwechsel im Kaufvertrag ?


    Bzw. hast du den Kaufvertrag mal durchgesehen? Stand da was bzgl. Felgen ?
    Lüftungszischeln ist altbekannt. Hier gibts Threads dazu.



    Bzgl. Motorprobleme: Hier muss die gesetzliche Gewährleistung greifen.... Oder hast du das ganze nicht beim Händler machen lassen wo du es gekauft hast ?

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


    Whenever something says, 'The first black, the first latino, or the first woman', it just means a white guy did it first.


    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Alle fälligen Services sollten gemacht werden.
    Dies wurde blöderweise nur mündlich zugesagt. (Unter Zeugen)
    Aber ein Ölservice ist in meinen Augen fällig, wenn er bei 85.000 km noch nie gemacht wurde.


    In dem Kaufvertrag stehen die Felgen explizit unter "Ausstattung" drinne.


    Wegen dem Motor bin ich mir nicht sicher, ob die Werkstatt den wieder hinbekommt.
    Daher frage ich ja hier nach, ob man den Wagen wegen dem Motorproblem lieber zurückgeben sollte oder doch lieber dran festhält...



    Edit (ganz vergessen):
    Bisher wurde das Auto immer in die gleiche Werkstatt zurückgebracht, wo es auch gekauft wurde.
    Lediglich die Filiale war eine Andere, gehört aber zum gleichen Unternehmen.
    Ich wurde von der Filiale, in der ich den BMW gekauft habe sogar explizit an die andere Filiale verwiesen.


    Nachdem der Motor ja schon öfters bemängelt und repariert wurde (bei der ersten Bemängelung war angeblich kein Fehler feststellbar), kann ich ja auf Rückgabe bestehen.

  • Der arme N52... 85.000 Km ohne Ölwechsel ?
    Wie hoch war bisher der Ölverbrauch ?




    Bzgl. Service: Sowas gehört dokumentiert im KV. Alles andere ist schwer anfechtbar.

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  • Hab am letzten Beitrag gerade noch was angehängt.



    Ich hatte ca. 1 Monate nach Kauf Öl nachkippen müssen.
    Da wollte ich im Serviceheft nachschauen, welches ich nehmen muss.
    Und da ist es mir auch erst aufgefallen.


    Laut Werkstatt wurde mal ein Ölwechsel bei 20.000 km gemacht aber wohl vergessen einzutragen.
    Bleiben also immernoch 65.000 km ohne Wechsel.


    Der Ölwechsel fand dann Anfang Juni statt.
    Seitdem musste ich nichts mehr nachkippen.

  • War es die Ka****tenbach Gruppe ?

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    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Ich kenne zwar die Ka****tenbach Gruppe nicht aber der Name meines Autohauses setzt sich aus 2 Namen zusammen und ist in HESSen.

  • Ah ok^^


    Wie gesagt in Sachen Service wirst du in die Röhre gucken.. oder werben die sogar damit ?


    Aber die Kosten für die Motorstörung müssen die übernehmen. Poche auf die gestzliche Gewährleistung!

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  • kr** & E****s?


    Nein, aber schau dir mal an, welche Buchstaben ich am Bundesland groß geschrieben habe. Dann findest du die schon über Google. ;)


    Ah ok^^


    Wie gesagt in Sachen Service wirst du in die Röhre gucken.. oder werben die sogar damit ?


    Aber die Kosten für die Motorstörung müssen die übernehmen. Poche auf die gestzliche Gewährleistung!


    Ja, werde ich auch tun.
    Beim letzten mal wollten die mir weiß machen, dass es keine gesetzliche Gewährleistung auf Gebrauchtwagen gäbe, was ja natürlich quatsch ist.


    Nur nach BGB kann ich in diesem Gewährleistungsfall den BMW ja auch zurück geben.
    Der Motor wurde ja schon 3 mal bemängelt, 2 mal repariert und ist immernoch kaputt.
    Beim Ersten mal wurde mir gesagt, dass kein Fehler feststellbar sei.


    Und da ist ja die eigentliche Frage, ob mit der Rückgabe schon mal jemand Erfahrungen gemacht hat.
    Laut einem Anwalt bei einem anderen Fall bei 123recht.net gibt es dort ja einige Sachen zu beachten.
    Und wer bezahlt bei einer Rückgabe die bereits geleisteten Kosten? Wie z.B. das Öl?


    Alternativ wäre es super, wenn mir jemand etwas zu dem Motorfehler schreiben könnte.
    Nicht dass die den jetzt solala reparieren und in 2 Jahren stehe ich vor einem Motorschaden.