Es gibt keinen PP ESD für den N52b25 Motor als Schalter, nur als Automatik. Der Schalter war wohl minimal lauter und das hat dann nicht für ne Zulassung gereicht...

Performance Auspuff (Schalter)
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Da wären die Zahlen interessant?
Denke das liegt im Rahmen, schließlich geht es um einen BMW ESD, welchen man am Ende unter jedes E9x Modell "schrauben könnte" ohne Problem zu bekommen.Habe noch nie erlebt, das man nach einer Zulassung für ein BMW Teil gefragt hat.
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Da wären die Zahlen interessant?
Dezibel meinst du?
Denke das liegt im Rahmen, schließlich geht es um einen BMW ESD, welchen man am Ende unter jedes E9x Modell "schrauben könnte" ohne Problem zu bekommen.
Naja, wenn ich mir Felgen vom 7er montiere, sind die auch Original BMW, dennoch muss ich die eintragen lassen...
Original bedeutet nicht immer eintragungsfrei.Habe noch nie erlebt, das man nach einer Zulassung für ein BMW Teil gefragt hat.
Das liegt immer im Ermessen der jeweiligen Prüfperson und darum gehts hier auch nicht. Gefragt wurde nach einer Zulassung. Ob das jemand merkt oder nicht ist eine ganz andere Geschichte.
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Ja meinte die Lautstärke.
Wobei ich davon ausgehe das mit jedem Performance Pott die Zulassung erlischt (bei einem Test?) oder bekommt man echt eine ABE mit den neuen Fahr-&Standgeräuschen?
Habe ich bis jetzt noch nicht mitbekommen?
Denn diese neue Zahlen werden wohl i.d.R. die alten etwas übertreffen... beim N54 / N55 ist das zumindestens so.
Kann der Prüfende wirklich anhand der E-Nummern die neue Lautstärke einsehen?
Der Cop bei der Kontrolle kann das nicht.Ging auch nur um den ESD (wollte nicht weiter ausholen
), glaube kaum das man an dieser Stelle von "merken" sprechen kann,
ob nun N52 oder N53 oder Schalter bzw. Automat,
halte ich für vollkommen legitim.
Der Prüfer muss erst noch erfunden werden, wo diese Nuance unterscheiden kann.Für den Versicherungsschutz ist ein funktionierender/fester ESD auch unbedeutend, das steht völlig ausser Frage.
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Zitat
Die BMW Performance Schalldämpfer-Systeme besitzen eine europäische
Zulassung als eigenständige technische Einheit nach EWG/70/157. Eine
separate Eintragung (TÜV o.ä.) oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere
ist nicht notwendig! Die Zulassungsnummer (e4*xxx ) ist auf dem
Endschalldämpfer aufgebracht. Mit dieser Nummer können Behörden wie
Polizei o.ä. die Zulassungsdokumente einsehen.Quelle: Leebmann
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So weit gut, dafür womöglich schlecht für andere.
BTW: War bisher 3x bei der HU, keine Sau hat nur ein Auge auf den ESD geworfen (Rohr ab Kat mit Nummer
)...
aber ist beim Diesel auch nicht so "markant" wie beim N52 oder N53 bzw. "Höher". -
die Nachbarn?
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Noch als Nachtrag, gab es schon einmal aber vielleicht will noch wer ein Auge draufwerfen?
Leider nur mit Standgeräusch?![Blockierte Grafik: http://h12.abload.de/img/bmw_pp_auspuff_135it7ga.jpg]
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Was meinst du mit Standgeräusch ?! Sind doch die Drehzahlangaben dabei wo gemessen wurde.
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Ja meinte die Lautstärke.
Wobei ich davon ausgehe das mit jedem Performance Pott die Zulassung erlischt (bei einem Test?) oder bekommt man echt eine ABE mit den neuen Fahr-&Standgeräuschen?
Habe ich bis jetzt noch nicht mitbekommen?
Denn diese neue Zahlen werden wohl i.d.R. die alten etwas übertreffen... beim N54 / N55 ist das zumindestens so.
Kann der Prüfende wirklich anhand der E-Nummern die neue Lautstärke einsehen?
Der Cop bei der Kontrolle kann das nicht.Ging auch nur um den ESD (wollte nicht weiter ausholen
), glaube kaum das man an dieser Stelle von "merken" sprechen kann,
ob nun N52 oder N53 oder Schalter bzw. Automat,
halte ich für vollkommen legitim.
Der Prüfer muss erst noch erfunden werden, wo diese Nuance unterscheiden kann.Für den Versicherungsschutz ist ein funktionierender/fester ESD auch unbedeutend, das steht völlig ausser Frage.
hähä, den gibbet schon