BMW e90 Totalschaden/wiederbeschaffubgswert

  • Danke Rudi schön das jemand aus Erfahrung sprechen kann, da ich direkt mit dem Krankenwagen mitgenommen wurde habe ich keine durchschrift und weiß überhaupt nicht was die Polizei notiert hat .
    Da es sich um eine polnische Versicherung handelt meinte mein Anwalt das dies bis zu zwölf Wochen dauern kann.
    Falls mir Schuld zu gesprochen wird werde ich wohl das analytische Gutachten anfordern da muss ich noch klären wert das übernimmt ?!


    Ich werde mich morg n auf dem Weg zum Gutachter machen bin gespannt was er sagt
    Aber bei dir war es wohl kein Problem den Betrag zu ändern da der Gutachter einsichtig war ich weiß auch nicht was für einen Spielraum die haben und ob er den höheren wert den ich verlange in den Dokumenten mit einbringen kann!


    Alles Mist
    Mit freundlichen Grüßen

  • Hmm keine Ahnung, aber ich finde 9500€ für ein 9 Jahre altes Auto mit 170tkm schon in Ordnung. Für unter 10.000€ finde ich ebenfalls einige gut ausgestattete 3er die jünger sind und weniger Kilometer haben ?(

  • Wenn Dein Unfallgegener bei einer poln. Versicherung versichert ist, dann hat Dein Anwalt das Büro Grüne Karte angeschrieben. Diese ermitteln jetzt anhand des Kennzeichens die polnische Versicherung und damit steht auch fest, welche Versicherung hier in Deutschland Deinen Schaden reguliert.
    Die Ermittlung dauert natürlich seine Zeit. Ich selber hatte am 11.7 einen Unfall auf der BAB mit einem polnischen LKW und wir erhielten erst nach ca. 6 Wochen die notwendigen Auskünfte, nach Auskunft der Mitarbeiter des Büro Grüne Karte ist dieser Zeitraum vollkommen normal.
    Mein Tipp, rufe einfach beim Büro Grüne Karte an, teil Ihnen die Unfalldaten (Zeit , Ort und Kennzeichen des Unfallgegeners) mit und Du erhälst per e-Mail eine Nachricht wenn die notwendigen Auskünfte aus Polen eingegangen sind.


    Solange die regulierende Versicherung nicht bekannt ist, ruht Deine Schadenregulierung !


    Aber `mal im ernst, dass alles sind Fragen über die Dir Dein Anwalt in seinem ersten Gespräch hätte Auskunft geben müssen. Wenn Du mit dem Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden bist, dann ist auch hier Dein Anwalt der erste Ansprechpartner !


    Was das Gutachten des Sachverständigen anbetrifft, so hat Dein Anwalt mit Sicherheit ein Vorab Gutachten . Das endgültige Gutachten wird erst erstellt, nachdem der Sachverständige Dein beschädigtes Fahrzeug in einer Restwertbörse eingestellt hat und das Fahrzeug zu einem Betrag X aufgekauft wurde.
    Die Versicherung wird Dir dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zahlen. Den Restwert erhälst Du vom Aufkäufer Deines Unfallwagens

    Einmal editiert, zuletzt von dn-320si ()

  • Hey steppl
    Aber man bedenke volle Ausstattung , sehr gepflegt, alle Inspektionen, alle Bremsen neu usw.vor 4jahren beim bmw Händler gekauft
    Ich finde da kann man schon mehr verlangen wie die schwache Liste vorgibt.


    320si all diese Infos hat mein Anwalt mir mitgeteilt, und zeitgleich auch im Büro grüne Karte angerufen da ist er sehr schnell gewesen, ich bin nur mal gespannt was im Polizei Bericht steht die Polizistin machte im Krankenwagen schon Andeutungen ich wollte schnell auf die Bahn fahren was aber völlig schwachsin ist weil ich mich nicht kurz nach der Auffahrt in die Bahn vor nem Lkw werfe.
    Auser ich bin selbstmord gefährdet :cursing:


    Deswegen die Idee mit dem analytischen Gutachten jemand da Erfahrungen mit ?


    In erster Linie geht es mir darum wie ein vernünftiger wiederbeschaffungswert aus zu sehen hat ....


    Danke für die Infos

  • Schwache oder DAT Liste meine ich natürlich :D


    Den Restwert von Wagen will ich behalten überlege den zusammen mit meinem Kfz kumpel zu schlachten denke das lohnt sich Motor,Getriebe ,Xenonlicht , Innenausstattung usw.denke da bekomme ich mehr wie 1500€Restwert


    Mit freundlichen Grüßen
    Farshed

  • Also ehe die Schuldfrage nicht geklärt ist, würde ich an dem Auto nix machen.
    Wer hat denn dem Gutachter beauftragt?

  • Die Versicherung wird Dir dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zahlen. Den Restwert erhälst Du vom Aufkäufer Deines Unfallwagens


    Genau das ist der Knackpunkt,du musst den Restwert zum höchst Erziehlbaren Preis benennen.Das ist keinesfalls der des Gutachters.Sollte sich z.B im Netz jemand findet der wesentlich mehr Bezahlt hast du Pech gehabt.Also Vorsichtig sein.erst wen die Gegnerische Versicherung Zustimmt kannst du Ihn zu dem Preis bekommen.Meistens wird das ganz einfach Gehändelt.Dein Unfallwagen wird in die Börse gesetzt dort kann jeder Bieten und der höchste Preis bekommt das Fahrzeug es sei denn du zahlst den Gleichen Preis.Nun kann die Gegnerische Versicherung nicht mehr machen sie hätte ja auch Bieten können.Nebenbei gesagt wen du nichts Unternimmst,gehört der Schrotthaufen dir und nicht dass Geld des Restwertes.Da sollte aber dein Anwalt Tätig sein und du nicht hier nach Rat fragen.Ein Fachanwalt hat Ruck zuck raus wer wo und was.Ist auch eine Frage der Beschuldigung.da sollte der Gute nicht Vergessen nicht nur den Fahrer sondern ggf.auch den Halter falls das ein anderer sein sollte zu Verklagen.Sonst wird das Nämlich nicht,s

  • Der Restwert - so war es zumindest bei mir - steht im Gutachten bereits mit den Kontaktdaten der höchstbietenden drin. Da ist der Drops wohl schon gelutscht. Aber ohne Klärung der Schuldfrage wird das so schnell nix.

  • Also wenn mir mein Anwalt bei einem Verkehrsunfall, bei dem er zunächst noch nichtmal nachvollziehen kann, wer Unfallverursacher aus Sicht der Polizei ist, einen Gutachter bestellen würde, wüßte ich, was ich tun würde.


    Die Vorgehensweise, ohne zu wissen, was Sache ist, einen Gutachter zu bestellen, mutet etwas befremdlich an. Falls du nämlich Unfallverursacher sein solltest, zahlen weder die gegnerische noch die eigene Versicherung (bei eventuell vorhandener Vollkasko)dafür auch nur einen Cent. Freie Gutachterwahl (mit Kostenübernahme) hat nämlich nur der Geschädigte. Mag ja sein, daß du das bist, aber ohne dies schriftlich zu haben.... riskantes Spiel. Sollte ein Rechtsanwalt aber eigentlich wissen.


    Tip: Fahr erstmal zur zuständigen Polizeiwache und bitte darum, daß man dir den Unfallbogen bzw. eine Kopie davon, falls das Original in der Post sein sollte, aushändigt.


    Der Restwert ergibt sich aus dem höchsten Gebot, daß bei Einstellung des Gutachtens in der Restwertbörse erzielt wird. Dieses Gebot ist für den Bieter einen bestimmten Zeitraum einseitig bindend und falls du dieses Angebot wahrnehmen willst, muß der Gutachter dir den Bieter nennen. Dieses Gebot ist aber keinesfalls auch für dich bindend, willst du den Wagen zu diesem Kurs nicht abgeben, brauchst du das auch nicht. Der Restwert wird nicht errechnet.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Vorschläge !
    Ich werde schon dafür sorgen das ich genug Beweise habe gegen den Unfallverursacher und wenn ich noch ein zweites analytisches Gutachten anfertigen lassen im schlimmsten Fall bin ich Vollkasko versichert.
    Ich hoffe nur das die Gerechtigkeit siegt...


    Zu dem Thema Schmerzensgeld da gehe ich mal stark davon aus das ich welches bekomme auch wenn das ein Ausländer war mein Anwalt hat da nix zu gesagt und natürlich habe ich Krankenhaus Akte und ärztliche Attest vorliegen, das ganze wird wohl auch an die Staatsanwaltschaft gehen und dort wird dann wohl entschieden Wer der Verursacher ist.


    Nochmal zum Gutachten ich habe heute mit dem zuständigen Mann gesprochen ich soll morgen nochmal in sein Büro kommen mit Vorschlägen und Kopien von Anbietern die mein ähnliches Auto anbieten, dann fangen wir nochmal an zusammen zu rechnen er meinte das man das schon hinkriegt es ist ja noch nix an die Versicherung gegangen.
    Das heist jetzt für mich das beste aus dem Internet zu finden.
    Für Vorschläge wäre ich dankbar .


    Zum Restwert ja es stimmt das Auto wurde schon in die Börse gesetzt aber keiner hat sich darauf hin gemeldet der Schrottplatz wo er jetzt steht wäre bereit 1500€ zu zahlen deswegen der Restwert
    Aber das werde ich nochmal mit meinem Anwalt besprechen weil ich den Schrotthaufen behalten will zum ausschlachten oder als Anzahlung auf einen neuen BMW
    Ich denke ein F10 als 330d wäre eine Idee jemand Erfahrungen zu dem auto?
    Aber das dauert alles noch bis es einen neuen gibt...