scheiben tönen bis vorne

  • Das kommt drauf an, Frontscheibe darf man nur bis 15% und an den vorderen Seitenscheiben 25%...weiß den genauen Prozentsatz nicht auswendig, irgendwie so wars aber


    Stimmt, wenn man gewisse Grenzen einhält kann man rundrum tönen, nur Folie ist vorn wirklich nicht erlaubt.


    Göran

  • 30% seitenscheiben vorn, 20% front sind erlaubt durch fluten


    aber warum ist es nicht erlaubt, es gibt die unterschiedlichsten Aussagen WARUM es nicht erlaubt ist...


    - ein bulle meint, dann sieht man die Fussgänger abends nicht <<=== schwachsinn, die folien sind von innen
    1. heller
    2. wenn man ne "getönte" brille an hat ist es genauso hell/dunkel ( wird man da angehalten ?! o_O )


    - beim unfall, zerspringt die scheibe nicht <<<== ebenfalls schwachsin
    - verbundsglas ?! glas|folie|glas


    warum darf man das denn nich mit folie, klar nicht tiefschw. aber zu bestimmt durchsichtigkeit ist dochok

  • Deine Prozentsätze sind die richtigen!


    In D ist est vom Gesetz her so, dass du nur Scheibenfolien verkleben darfst, die eine AGB haben (mitführpflichtig).
    Die ABE Nummer muss auf allen Flächen sichtbar sein und die Folie darf nur an, für den Fahrer nicht relevanten, Scheiben angebracht sein - man darf sogar nich tmal Sicherheitsfolien an den den vorderen Scheiben anbringen.
    Es gibt lediglich eine Ausnahme vom Marktführer

    Zitat

    [...]Durch das nachträgliche Aufbringen von AutoglasFolien an diesen Scheiben kann die gesetzlich vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit unterschritten werden. Bis heute hat es aufgrund strenger Toleranzvorschriften beim Messvorgang keine behördenseitig anerkannten mobilen Messgeräte gegeben um einen qualifizierten Nachweis erbringen zu können, inwieweit nachträglich mit AutoglasFolien beschichtetes Fahrzeugglas den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Damit war die Anbringung von Folien an vorderen Seitenscheiben gesetzlich verboten.
    [...]In Abhängigkeit der Materialeigenschaft des Glases wird das Licht beim Durchgang durch das Glas mehr oder weniger gestreut. Ungestörtes Sehen erfordert Scheiben ohne Streuung. Jede Streuung reduziert die Transmission. Im Messwert der Lichttransmission darf der gestreute Anteil daher nicht berücksichtigt werden.
    Bei der nachträglichen Beschichtung von Autoscheiben mit Folien oder Lacken reduziert sich die Lichttransmission durch Tönung und Streuung. Solchermaßen veränderte Scheiben müssen hinsichtlich der Einhaltung der ECE R43 Grenzwerte individuell qualifiziert werden. Das TLG-43A ermöglicht die individuelle Qualifizierung.

    Die Scheiben sind vom Hersteller schon leicht getönt, deswegen wird die Frontscheibe auch wohl zerstört wenn man sich die Scheiben fluten lässt.

    mfg
    flo320d






    Glaubenskrieg ist, wenn sich erwachsene Menschen darüber streiten, wer den besseren, imaginaeren Freund hat.

  • Neben der Sichteinschränkung ist das Problem, dass die Scheibe bei einem Unfall nicht mehr ohne weiteres eingeschlagen werden kann, der Grund für diese Regelung.

  • Neben der Sichteinschränkung ist das Problem, dass die Scheibe bei einem Unfall nicht mehr ohne weiteres eingeschlagen werden kann, der Grund für diese Regelung.

    das ist schwachsinn! jede scheibe i bzw hat schon eine folie zwischen den scheiben....

  • das ist schwachsinn! jede scheibe i bzw hat schon eine folie zwischen den scheiben....


    hi,


    ist nur bei der Windschutzscheibe eine Folie dazwischen (Seitenscheiben und Heckscheibe haben keine Folie) wie schon gesagt wurde,
    wenn die Scheibe kaputt geht hast du 1000 kleine teile,und das ist eben bei der WSS nicht der Fall !!!!!



    Gruss

  • aber warum ist es nicht erlaubt, es gibt die unterschiedlichsten Aussagen WARUM es nicht erlaubt ist...- ein bulle meint, dann sieht man die Fussgänger abends nicht <<=== schwachsinn, die folien sind von innen 1. heller

    2. wenn man ne "getönte" brille an hat ist es genauso hell/dunkel ( wird man da angehalten ?! o_O )


    -

    Jetzt muß ich doch auch noch meinen "Senf"(ich bin Augenoptiker...) dazu geben:
    lt. Medizinproduktegesetz darf man beim Autofahren (Dämmerung/Nacht) keine "höhere" Tönung als knapp 20% (18%) "tragen". Ob dies jetzt schon alleine durch eine getönte Brille erreicht wird, oder aber mit Folie+Brille,oder Folie alleine, ist vom Ergebnis her egal:
    Tatsache ist, daß sehr wohl bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht auch die Tönung der Brille eine Rolle spielt............und das wird auch kontrolliert bzw. geahndet............
    Tatsache ist auch, daß JEDE Tönung das Kontrastsehen (vor allem in der Dämmerung/Nacht) herabsetzt.(Ja, auch die oft falsch gelobten "Nebelbrillen" - wer meint, daß er damit besser sehen könnte, soll sich einmal beim Fachmann / Arzt untersuchen lassen - Es gibt sogenannte "Kantenfiltergläser, die tatsächlich den Kontrast steigern können, aber dann nur bei einer bestimmten Wellenlänge.........) Da reicht dann schon oft eine Fahrt durch eine Allee/Waldstück/Tunnel, dunkel gekleideter Fußgänger, feuchte Fahrbahn, blendender Gegenverkehr - und schon ist es passiert..............


    Auch muß ich mich wundern: Da wird Bi-Xenonlicht mit Kurvenlichtfunktion geordert, und dann kommt der Wunsch nach einer Tönung der Frontscheibe........... :spinn: seid mir nicht böse, aber ............................

  • Tatsache ist, daß sehr wohl bei einer Verkehrskontrolle in der Nacht auch die Tönung der Brille eine Rolle spielt............und das wird auch kontrolliert bzw. geahndet............


    :super: