ZitatWeil das Gutachten von KW den Abstand von Radmittelpunkt zu kotflügel angibt. Ich weiß nicht wie der bei. Cabrio ist. Aber hier schaut es für mein geschlackt etwas tiefer aus als das Gutachten hergibt. 300mm steht ja glaub ich irgendwo. Da interessiert bodenfreiheit nicht wenn das Maß zu gering ist. Freihändiger der Reifen natürlich grundsätzlich vorausgesetzt. Aber da verändert sich aufgrund der Tiefe auch nichts egal wie hoch oder tief geschraubt das nu ist.
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Das Gutachten kann man aber getrost ignorieren wenn der Tüv Prüfer in der Lage ist ne Einzelabnahme zu machen. Dann kann man auch weit unter dem im Gutachten angegebenen Maß eingetragen fahren.
Leider haben die meisten Prüfer keine Eier, keine Lust oder glauben sie waren Gott.