Felgen für mein 318i E91 (LCI) 8 x 19 ET 36 - Bereifung: 225/40 R19 89 Y wird das passen??

  • warum denn das?? wo doch jetzt alles klar ist . und vor allem alles mit abe , gutachten , reifenfreigabe ... belegt ist.

  • weil bei mir G4S erfüllt ist und somit nicht zutrifft brauche ich A01 und G01 nicht zu beachten! Selbst mein Reifenhändler meint das eine Eintragung egentlich gar nicht nötig sei weil alles erfüllt und durch ABE belegt sei!



    G4S)
    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
    255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


    A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
    Muster bescheinigen zu lassen.


    G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
    werden.

  • Wenn du in dein COC schaust wirst du die Größen finden


    genau das habe ich getan und mindestens eine der angegebenen Größen ist eingetragen - also fällt devinitiv die Beachtung von AO1 und GO1 weg!! :thumbsup: