ACHTUNG vor diesem 320d e91!!!

  • is vom ADAC


    :rolleyes::rolleyes:


    fakt ist. die steuer und die versicherung greifen zuerst dem Verkäufer in die tasche und holen sich ihr geld


    Ist ja klar, weis ja keiner vom Halterwechsel bescheid, deshalb alles dokumentieren.


    Steuer ist wirklich dumm, im ernstfall zahlt man evtl. wirklich, aber selbst dagegen könnte man vorgehen.

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • selbst wenn du der versicherung ne kopie vom KV vorlegst bekommst du die antwort "haben wir zur kenntnis genommen, aber solange das fahrzeug nicht umgemeldet ist zahlt der alte halter weiter, basta"


    mag vielleicht n paar geben die sich drauf einlassen. aber den fall hab ich noch nie erlebt. egal von HDI ERGO VHV AXA und wie die alle heissen.


    keine ummeldung. keine kostenentlastung

    Road Map Navi Experte 2024 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

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  • Folgeproblem: Beide durften dann strafe zahlen...


    Was ist das denn für eine Regelung? Aus einer Strafe zwei machen?

  • Hatte sowas ähnliches jetzt erst.
    Wollte eigentlich am Sonntag 600km nach München fahren um mir einen e36 zu kaufen mit 179... kilometern aufm tacho. Laut bmw hatte er aber 2013 schon über 220...km runter. Sowas ist echt ätzend. Hatte mir schon Kennzeichen und alles besorgt....
    Allerdings nachdem ich es Mobile gemeldet habe, wurde seine Anzeige direkt raus genommen. Frage mich warum es bei dir nicht der fall ist ?(

  • Was ist das denn für eine Regelung? Aus einer Strafe zwei machen?

    Österreichische Beamten Regelung. kA was die sich da denken.

  • selbst wenn du der versicherung ne kopie vom KV vorlegst bekommst du die antwort "haben wir zur kenntnis genommen, aber solange das fahrzeug nicht umgemeldet ist zahlt der alte halter weiter, basta"


    mag vielleicht n paar geben die sich drauf einlassen. aber den fall hab ich noch nie erlebt. egal von HDI ERGO VHV AXA und wie die alle heissen.


    keine ummeldung. keine kostenentlastung


    So und nicht anders! Haben wir auch oft genug im Autohaus bei uns.
    Ein änlicher Fall war in einer der letzten Abschlussprüfung zum Automobilkaufmann.
    Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, haftet der Verkäufer in erster Linie für alles was damit passiert.Was er das Zivilrechtlich macht oder für Chancen hat ist eine andere Sache.


  • So und nicht anders! Haben wir auch oft genug im Autohaus bei uns.
    Ein änlicher Fall war in einer der letzten Abschlussprüfung zum Automobilkaufmann.
    Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, haftet der Verkäufer in erster Linie für alles was damit passiert.Was er das Zivilrechtlich macht oder für Chancen hat ist eine andere Sache.


    Total falsch, es haftet der der den Schaden anrichtet, wenn der Käufer Menschen tot fährt wandert doch nicht der Verkäufer in den Knast 8| er ist ja gar nicht mehr Eigentümer des Autos und ist es auch nicht gefahren.
    Man muss es halt beweisen, deshalb KV mit Datum und Uhrzeit der Übergabe :thumbup:
    Mann kann übrigens Autos auch ohne Brief mit dem KV abmelden... :fk:


    Also bitte malt nicht alles schwarz, das ist der Worst Case und selbst der ist meist nur mit ein bissel Aufwand verbunden und alles ist geklärt.
    Wer es wirklich 100% sicher (wobei ein angemeldetes Auto zu verkaufen auch zu 100% sicher ist, wenn man ein paar Punkte beachtet) meldet es halt vorher selbst ab, kann dann aber ein Problem beim Verkauf haben weil eine Probefahrt umständlicher ist.

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Soda ()

  • Zitat

    Jip, habs wie gesagt angezeigt bei Polizei, hab den Kaufvertrag mit einer Kopie vom Ausweis vom Käufer, wobei der bestimmt auch nur bezahlt wurde zum unterschreiben!


    Ist der jetzige Verkäufer auch der Käufer gewesen? Oder ist das jetzt wirklich der dritte im Bunde?
    Also Handynummer und PLZ ist ja gelistet.


    Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

    gruss Stephan


    21Jahre BMW - davon 12 Jahre E91


  • Zitat


    Total falsch, es haftet der der den Schaden anrichtet, wenn der Käufer Menschen tot fährt wandert doch nicht der Verkäufer in den Knast 8| er ist ja gar nicht mehr Eigentümer des Autos und ist es auch nicht gefahren.
    Man muss es halt beweisen, deshalb KV mit Datum und Uhrzeit der Übergabe :thumbup:
    Mann kann übrigens Autos auch ohne Brief mit dem KV abmelden... :fk:


    Also bitte malt nicht alles schwarz, das ist der Worst Case und selbst der ist meist nur mit ein bissel Aufwand verbunden und alles ist geklärt.
    Wer es wirklich 100% sicher (wobei ein angemeldetes Auto zu verkaufen auch zu 100% sicher ist, wenn man ein paar Punkte beachtet) meldet es halt vorher selbst ab, kann dann aber ein Problem beim Verkauf haben weil eine Probefahrt umständlicher ist.


    Genaus so ist das.
    Wenn jemand anders mit dem Auto geblitzt wird wird ja auch der Fahrer ermittelt. Wenn man selbst belegbar nicht gefahren ist zahlt man auch nichts.
    Wo ich das lese das beide eine Strafe gezahlt haben ist natürlich total unten durch. Mit der Klage wäre man da sicher rausgekommen. Immerhin hat man in den Fall mit dem vergehen nichts zu tun. Egal wer dafür Steuern und Versicherung zahlt.
    Und der Versicherung ist natürlich egal woher die Kohle kommt solange die dann noch kommt.



    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk

  • Ich habe was von einer Zwangsstillegung gelesen, gibt es sowas noch?
    Man soll wohl zur Zulassungsstelle gehen und die können sowas veranlassen, was sogar Polizeilich gemacht werden kann (kostet trägt wohl der käufer).
    Die versicherung soll wohl sowas auch können?!?


    Ich könnte ja anrufen und mich als intressent ausgeben und den standort des Fahrzeugs erfragen und diese adresse dann bei der Zulassungsstelle angeben, das die eine zwangsstilllegung beantragen.


    Jemand Erfahrung mit sowas?


    gruß