Würde einfach nochmal durchfahren und dann direkt danach auf den Schaden hinweisen
Sehr ärgerlich so etwas!
Es reicht schon wenn sich die Anlagenbetreiber kriminell verhalten, es gibt keinen Grund warum ich mich bei dieser Sachlage selbst strafbar machen sollte. Zumal ich die Schäden ja bereits beim Betreiber angezeigt habe.
Wenn meine Felgen jetzt schon ein paar Jahre alt wären und vllt. auch bereits die eine oder andere Beschädigung gehabt hätten, würde ich möglicherweise den großen Aufwand der Kostenerstattung nicht betreiben.
Meine M225 Felgen sind aber gerademal 5 Monate alt und ich habe diese neu gekauft.
Grund für den Neuerwerb war die Problematik älterer Modelle mit der Rissbildung im Felgenhorn. Die neue Version wurde an dieser Stelle verstärkt.