• Hi,


    ich habe ein kleines Problem mit einer freien Werkstatt. Ich hatte dort eine Reparatur an meinem touring (VU91) durchführen lassen (neuer Schwingungsdämpfer). Vorher hatte ich mit dem Chef gesprochen was es kosten würde und er meinte "das Teil kostet bei einer anderen, vergleichbaren Marke immer so ca. EUR 120,-". Wobei klar war dass er ein "nicht-Originalteil" verbauen würde. Ok, das war die mündliche Vereinbarung.


    Bei der Abholung hiess es dann das Teil hätte doch "etwas mehr" gekostet, ich glaube irgendwas mit 200nochwas stand im Raum. Keilriemen musste auch neu. Zudem hat er mich gleich darauf hingewiesen dass ihm am Ende aufgefallen war dass noch ein weiteres Teil getauscht werden müsse (Rollenspanner). Also nochmal ein Termin.


    Am Ende hat das Auto beim Starten plötzlich seltsame Geräusch gemacht, was bei mehreren Nachbesserungsterminen nicht behoben werden konnte. Es wurde dann wiederum auf ein anderes Teil geschoben. Kein Zusammenhang mit der Reparatur. Zufall. Dafür kam dann aber eine Rechnung über knapp EUR 700,-. Das Teil was anfänglich mal ca. 120,- gekostet hatte war mit 380,- veranschlagt. Für diesen Preis hätte ich aber auch ein BMW Originalteil bekommen (409,- inkl. MwSt bei Leebmann).


    Was meint ihr dazu?

  • hast du einen Werkstatt Auftrag (Schriftstück) welchen du gerne scannen / fotografieren und hochladen kannst.


    Letztendlich kann dir hier aber keiner eine Rechtsberatung geben.


    Hast du eigentlich nochmal mit dem Chef gesprochen ? Vielleicht hat ja der, der die Rechnung geschrieben hat von der Absprache / Preiszusage nichts gewusst.

    Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat

  • Dann gibt es zunächst zwei Möglichkeiten


    Entweder du versuchst nochmal Druck zu machen und gehst in Zukunft woanders hin.


    Oder


    Du nimmst dir einen Rechtsanwalt und gehst in Zukunft woanders hin.



    Ich würde mein Fahrzeugschlüssel niemals ohne entsprechendes Schriftstück jemand anderen übergeben.


    Stell dir mal vor das Auto ist mitsamt dem Fahrzeugschlüssel einfach "weg"
    Welchen Beweis hättest du überhaupt das Auto dem Chef übergegeben zu haben ? Die Versicherung wird niemals zahlen...



    Egal was für Probleme entstehen nach einem Mündlichen Auftrag.
    Ohne Zeugen eine ganz schlechte Situation (Vorsicht: der Ehepartner wird in der Regel nicht als "echter Zeuge" angesehen)

    Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat

    Einmal editiert, zuletzt von Christian-320d ()