(kl.) Unfallschaden beim Kauf verschwiegen, und nun?

  • Das musst du natürlich selber wissen ob es dir wert ist. Aus Prinzip macht es eigentlich keiner. Wenn ich davon nicht profitiere, dann unterlasse ich es einfach und hacke es ab.


  • ...Aber laut Versicherung, ist es anscheinend anders. Viel mehr Infos habe ich dazu leider nicht...


    bitte bitte, verbreite doch nicht solche sachen, grade wenn wirklich 0 wissen dahinter steckt (nicht persönlich gemeint). auch wenn die versicherung damit tag täglich zu tun hat, die typen dort sind keine anwälte/richter/juristen und nicht jeder angestellte einer versicherung ist automatisch kompetent!


    wir haben das hier schon mal durchgekaut... lt. rechtskräftigen urteil (bitte selbst googeln.. keine lust ;) ) sind wirklich kleinste reparaturen als unfallschaden anzugeben, egal ob das auto parkt, mit 10 km/h gefahren ist oder schwebt :wacko:
    in dem besagten urteil ging es um einen schaden von ca. 200€ !? sobald ein karosserieteil verformt/nachlackiert wird ist es ein unfallwagen.


    wenn du von einem schaden von 6000€ sprichst, den du NICHT angeben willst, dann gute nacht :D soll dir dein ansprechpartner bei der versicherung doch schriftlich geben. glaube da kommt nix ;)

  • hallo,


    du kannst den kaufvertrag rückgängig machen. der schaden gilt sehrwohl als unfall und hätte angegeben werden müssen.


    ein solches verfahren dauert aber sehr sehr lange und da du den wagen in dieser zeit weiter nutzt, werden die gefahrenen KM dann am ende in abzug gebracht.
    wenn du den wagen also behaltet möchtest, dann macht es keinen sinn. zum glück handelt es sich ja auch wirklich nur um einen kleinen schaden!

  • bitte bitte, verbreite doch nicht solche sachen, grade wenn wirklich 0 wissen dahinter steckt (nicht persönlich gemeint). auch wenn die versicherung damit tag täglich zu tun hat, die typen dort sind keine anwälte/richter/juristen und nicht jeder angestellte einer versicherung ist automatisch kompetent!


    wir haben das hier schon mal durchgekaut... lt. rechtskräftigen urteil (bitte selbst googeln.. keine lust ;) ) sind wirklich kleinste reparaturen als unfallschaden anzugeben, egal ob das auto parkt, mit 10 km/h gefahren ist oder schwebt :wacko:
    in dem besagten urteil ging es um einen schaden von ca. 200€ !? sobald ein karosserieteil verformt/nachlackiert wird ist es ein unfallwagen.


    wenn du von einem schaden von 6000€ sprichst, den du NICHT angeben willst, dann gute nacht :D soll dir dein ansprechpartner bei der versicherung doch schriftlich geben. glaube da kommt nix ;)


    dein post geht schon in die richtige richtung und "bessert" schonmal 99% der sonstigen falschaussagen aus.


    nachlackierungen (wenn kosmetisch) müssen zwar angegeben werden aber gelten nicht als unfall vor gericht. auch wenn du einen großen kratzer hast und das bauteil lackieren lässt, so gilt das nicht als unfall.
    allerdings gibt es da auch eine besonderheit. der "schaden" sollte auf jedenfall unter 1000 EUR liegen. das ist so die magische grenze wo man nicht mehr von bagatell-schaden spricht.


    ich bin übrgiens grade vor gericht wegen einem solchen fall.
    -> motorhaube und kofferraumdeckel wurden lackiert wegen kratzern durch waschstraße -> zählt nicht als unfallschaden, nicht relevant.

  • Also angeben würde ich den Schaden in MEINEM Fall definitiv. Aber du hast schon recht, man sollte nicht alles glauben, auch wenn es von der Versicherung kommt. Mir kam es im ersten Moment auch etwas spanisch vor, zudem die relativ geringe Wertminderung... Aber das ist ein anderes Thema :)