Nachdem ich keine schriftlliche Antwort von dem Händler erhielt habe ich mich telefonisch bei ihm gemeldet. Er behauptete, dass sobald die Funktion nach dem Einbau gegeben ist, der Gewährleistungsanspruch verfällt. Eine Undichtigkeit die sich mit der Zeit zeigen würde, wäre nicht sein Problem (wobei ich der Meinung bin, dass eine Undichtigkeit sich erst mit der Zeit zeigen kann).
Natürlich meinte er auch, dass ich soviel reden könne wie ich will, was den Einbau, Nutzung etc anbelangt wird er mir keinen Glauben schenken und ohne Beweise und schreiben vom Anwalt würde er keinen Finger rühren.