• Das verstehe ich jetzt nicht...meine Mutter hat den Wiederbeschaffungswert des Wagens bekommen, nach einem Totalschaden...da wurde nix runter gerechnet...

  • so ganz verstehe ich das auch nicht, dass kann auch nicht von der jeweiligen Versicherung abhängig sein.
    Wenn ich mich recht erinnere so war das bei mir vor einiger Zeit wie folgt;


    a.) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich eventueller Selbstbeteiligung gab es von der Versicherung ( es musste innerhalb einer bestimmten Zeit der Nachweis eines Fahrzeugkaufes erfolgen ansonsten hätte es noch Abzüge - MwSt. -gegeben)
    b.) den Restwert gab es vom Aufkäufer - den besorgt Dir der Sachverständige über die Restwertbörse


    insofern wirst Du insgesamt über den den Wiederbeschaffungswert verfügen können. So müsste es damals bei mir gewesen sein ...

  • also genau den wiederbeschaffungswert würde ich mir auch gern auszahlen lassen



    aber von den wiederbeschaffungswert 20500 werden steuern abgezogen somit kommt man auf ca 16500...



    musstet ihr bei eurem wiederbeschaffungswert keine steuern abgeben ???

    Lach nicht! Deine Tochter könnte neben mir sitzen ;)

  • wenn Du innerhalb eines halben Jahres ( individuell mit dem Sachbearbeiter der Versicherung zu klären) einen neuen (oder gebrauchten) Wagen zulässt dann erhälst Du auch die MwSt erstattet. Wenn Du aber auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest ohne einen neuen Wagen zu kaufen, dann gibt`s halt auch keinen MwSt.

  • danke dn 320si


    bist du dir hierbei sicher?



    auch als privatperson oder?



    1)mal mit konkreten beispiel.... laut gutachten wiederbeschaffungswert 20500€ restwert 7000€ wenn ich das auto behalte grige ich also 13000 - Steuern ausbezahlt... so viel würde auch eine fachmännische reperatur kosten, was ich mir lieber ersparen möchte...



    2) wenn ich das auto der versicherung überlasse grige ich nur 20500 - Steuern raus = ca 16500 -->folgt für den preis, dass ich mir kein e90 mit voller hütte kaufen kann....



    wenn ich jetzt mit der versicherung abkläre dass ich mir gleich ein neuen wagen holen werde. grige ich dann die 20500 voll ausbezahlt oder die steuern des neuen wagen wieder zurückerstattet??

    Lach nicht! Deine Tochter könnte neben mir sitzen ;)

  • hi kennt sich denn keiner in dem gebiet aus??

    Lach nicht! Deine Tochter könnte neben mir sitzen ;)

  • Herzliches Beileid. Sei froh das du einen BMW gefahren bist, mit einem anderen Auto wäre dir evtl. noch was richtiges passiert. Wie schon gesagt, es ist nur Blech und das kann man wiederbeschaffen.


    Soweit ich das weiß bekommst du die Steuer auf die 16.500 Euro (also das restliche Geld bis zu den vollen 20.500 Euro) wenn du der Versicherung nachweißt, dass du dir ein neues Auto zugelegt hast. Das kann ich allerdings nur von Reparaturen berichten. Wenn kein Kostenübernahmeantrag gestellt ist und du bei einem Unfall selber mit der Werkstatt abrechnest, muss die Rechnung an die Versicherung geschickt werden und die zahlen dann die entsprechende MwSt der Rechnung. Wie das bei einem solchen Fall genau aussieht kann ich dir leider nicht sagen :/


    Ich drück dir die Daumen.

  • @ atagangsta


    soweit ich informiert bin hast Du folgende Möglichkeiten;


    1.) du lässt dein verunfalltes Fahrzeug reparieren
    dann erhälst du von deiner Versicherung den im Sachverständigen Gutachten genannten Betrag incl. MWST


    2.) das verunfallte Fahrzeug wird nicht mehr repariert;
    dann erhälst du von der Versicherung den Wiederbeschaffungspreis abzüglich der MWST, abzüglich des Restwertes und abzüglich der ggfls vorhandenen Selbstbeteiligung.
    Den Restwert erhälst du vom Aufkäufer Deines Unfallwagens - dieser ist im übrigen schon dem Sachverständigen bekannt
    a.) wenn Du Dir keinen neuen (oder gebrauchten) Wagen kaufst, dann war`s das, die Versicherung behält die MwSt ein.
    b.) wenn Du Dir innerhalb einer bestimmten Frist ( hier bitte vorher mit dem Sachbearbeiter Deiner Versicherung sprechen ) einen Ersatzwagen kaufst und zulässt, dann erhälst Du, wenn du den Kaufvertrag einreichst die einbehaltene MwST erstattet.
    Das heisst also, wenn Du den verunfallten Wagen nicht mehr reparieren lässt und Dir einen neuen Wagen zulegst, kommst Du auf dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert.


    Ich empfehle dir aber auf jeden Fall Kontakt zu Deiner Versicherung aufzunehmen, und wenn Du das Aktenzeichen der Polizei erhälst (auch hier unter Umständen bei der Polizei anrufen und es dir telefonisch mitteilen lassen) dann gebe das sofort an die Versicherung weiter. Die Versicherung zahlt erst nach Einsicht in die Unfallakte und wenn das alles via Postweg beantragt wird, dauert das ...

  • wir kamen heute zu unserem Auto (war ordnungsgemäß abgestellt am Berg), als das vor uns abgestellte PKW durch nicht angezogene Handbremse sich selbstständig gemacht hatte u. uns auf die Fronstoßstange stieß. Schaden 1100 Euro. Haben das Auto gerade mal 4 Wochen :(