Seitenblinker in schwarzen Design

  • Sind natürlich auch zugelassen und eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen.

    Ist das so? Ich kann in der Anzeige kein Prüfzeichen erkennen

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Na wenns so in der Beschreibung steht...
    Ein Prüfzeichen alleine ist nichts Wert. Es muss auch als - in diesem Fall - Seitenblinker geprüft worden sein. Ich bestreite nicht, dass es so ist, aber alleine aus der Anzeige ist es eben nicht ersichtlich

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur


  • Ein Prüfzeichen alleine ist nichts Wert. Es muss auch als - in diesem Fall - Seitenblinker geprüft worden sein.


    Richtig!


    die ganzen LED Brenner haben auch teilweise irgendwelche aufgedruckten E-Prüfzeichen, dennoch sind die dinger illegal!


    E-Prüfzeichen heißt absolut gar nix. die sind auch gerne mal gefälscht.


    Den Verkäufer juckt das null, der will Umsatz machen. Wenns Ärger gibt ist der Halter des KFZ dran. Nicht der Verkäufer.

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Sonst noch irgendwelche Verschwörungstheorien? ?(


    Was wollt Ihr denn haben? Ne notariell beurkundete, eidesstattliche Erklärung mit persönlicher Haftung?
    Es ist ein deutscher Händler und auf dem Teil ist ein E-Prüfzeichen. Alles cool!

  • Sonst noch irgendwelche Verschwörungstheorien? ?(


    das sind keine theorien..... das sind fakten. ja ich weiß, fakten passen vielen menschen nicht weil sie ihr weltbild zerstören. Fakt ist aber, kommt es zum Unfall aufgrund der blinker und die teile sind nicht zugelassen bist DU als Halter dran. Und sonst keiner!


    Es ist ein deutscher Händler und auf dem Teil ist ein E-Prüfzeichen. Alles cool!


    ohja das macht es natürlich seriös und legal!


    nur mal dazu: ich hab gelbe NSW mit E Zeichen von nem Deutschen Händler gekauft und mal aus Spaß beim TÜV nachgefragt


    antwort(frei aus erinnerung): "E Zeichen kann nicht zugeordnet werden. wir können derzeit nicht sagen ob die teile legal sind"


    ich fahr die teile trotzdem und nehm das risiko in kauf.


    ein E Zeichen is trotzdem noch lange keine Garantie das irgendwas legal ist..


    ach und ja... wenn der verkäufer vom deutschen TÜV ein bericht über die zulässigkeit vorlegen kann is ja alles ok. dann wurden die in deutschland geprüft. aber das bezweifel ich mal stark!

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Schon klar, dass es sowas gibt. Man kann es aber auch übertreiben...


    Wir reden hier von Seitenblinkern! Keine Bremsenteile, Chiptuning, Xenonbrenner oder sonst was.


    Außerdem, nach Deiner Verschwörungstheorie dürfte man ja dann gar nix mehr vertrauen und nichts mehr kaufen. Sorry, aber das ist einfach nur lächerlich.

  • foliert ist erstmal nicht zulässig!


    hier noch welche nicht zugelassenen: http://www.carparts-online.de/…LINKER-SMOKE-SCHWARZ.html


    und hier welche etwas heller die zugelassen sind: http://www.carparts-online.de/…EITENBLINKER-SCHWARZ.html



    Komme hier mal auf Link Nr 2 mit ins Gespräch.


    Wenn es sich bei denen herausstellen sollte das die illegal wären dann kann der gute Mann einpacken bzw. dann gibts ne schöne Klagewelle zum Hersteller (Produkthaftungsgesetz würd ich einfach mal pauschal in dem Raum werfen) sowie Irreführung / falsche Tatsachen.


    Von daher würd ich da auch nicht komplett durchdrehen. Hab es nicht in Erinnerung das ich bei Seitenblinkern von nahmhaften Herstellern ein TÜV-Gutachten mit dabei bekommen hatte (vor ca. 6-7 Jahren war das).


    Wenn dem so ist bitte Seitenblinker Gutachten hier posten



    Und jetzt schauts Fussball :nr1:

  • Das E Prüfzeichen an sich ist kein Freifahrtschein. Wenn der Seitenblinker nicht als Seitenblinker abgenommen ist, ist er auch nicht zugelassen. Das ist keine Theorie. Das ist Fakt.
    Ob das in der Praxis jemand interessiert, ist eine ganz andere Geschichte und tut hier auch nichts zur Sache. Es ging um Zulässigkeit und da reicht ein einfaches E in nem Kreis nicht aus, um das eindeutig zu klären. Die Zahlen und Buchstaben drumrum, die sind entscheidend. Darüber hinaus auch noch der Einbauort. Aber was rede ich hier, die Informationen sind für alle frei verfügbar, wenn man sie denn abrufen will.
    Hier ein Artikel, der das schön verdeutlicht. Was für LED gilt, gilt selbstverständlich auch für alle anderen Bauteile.


    PS mir persönlich ging es jetzt weniger um die genannten Teile, als mehr um die generelle Aussage, dass ein Prüfzeichen automatisch eine Zulässigkeit garantiert. Dem ist eben nicht so.


    Aber ja, jetzt erstmal Fussball :D

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

    Einmal editiert, zuletzt von CabRyder ()

  • Nunja was Du da rauszitierst ist der Fall einer gesamten Scheinwerfereinheit. Diese ist als ganzes zu sehen bzw. wurde mit allen Leuchtmitteln als Ganzes geprüft und nur so zugelassen. Viel komplizierter zu sehen als ein Seitenblinker in meinen Augen.


    Grundsätzlich geb ich dir aber Recht das ein E-Püfzeichen allein schon grenzwertig ist, da viele Hersteller aus den "Billig"-Ländern gern einfach mal das E-Prüfzeichen mit abdrucken.


    Hab mich jetzt allgemein nochmals eingelesen und komme vorerst zum Schluss das die Seitenblinker orange blinken müssen (entweder oranges Glas oder orange Leuchtmittel). Inwieweit orange dann noch orange ist bei schwarzem Glas müsste also geschaut/gporüft werden.



    Kurz gesagt, ich ruf morgen eh mal beim TÜV-Nord an, da werd ich die schwarze Seitenblinker "Problematik" ansprechen