Nunja was Du da rauszitierst ist der Fall einer gesamten Scheinwerfereinheit. Diese ist als ganzes zu sehen bzw. wurde mit allen Leuchtmitteln als Ganzes geprüft und nur so zugelassen. Viel komplizierter zu sehen als ein Seitenblinker in meinen Augen.
Darauf wollte ich damit nicht hinaus. Mir ging es darum, dass die LED Brenner zwar ein gültiges Prüfzeichen haben, aber eben nicht als Leuchtmittel sondern als Funkentstörer geprüft worden sind. D.h. sogar wenn ich fremdartige Leuchtmittel verbauen dürfte, die getesteten LED Brenner wären trotz Prüfzeichens nicht zulässig.
Was die Blinker angeht, ich hab so Teile selbst schon länger verbaut, sehen sogar ziemlich gleich aus und kommen vlt aus der gleiche Presse. Bei Gelegenheit schau ich mal nach, was ich da an Prüfnummern finde. Bisher hat sich auch noch niemand darüber beschwert, weder TÜV noch Rennleitung. Das haben sie allerdings auch nicht über die LED Standlichtringe. Was lernen wir daraus, nur weils keiner bemeckert, ists noch lange nicht legal.
Abschließendes Fazit: Wenn ein Bauteil nicht als das geprüft worden ist, wofür es eingesetzt werden soll, ist das Prüfzeichen wurscht. Nicht mehr und nicht weniger
PS ich kann mich erinnern, als so dieser LED Boom losging, da haben die Verkäufer auch immer schön aufs E-Prüfzeichen verwiesen. Irgendwann kam man halt dahinter, dass es wohl nicht ganz so StvZO konform ist. Einige Händler haben (oder mussten) solche Brenner sogar komplett aus dem Sortiment genommen. Nunja, heutzutage findet man nicht mehr so häufig Angebote, wo die Prüfnummer angepriesen wird. Ganz im Gegenteil, jetzt liest man eher Sätze wie "im Straßenverkehr nicht zugelassen" oder "nur für Showzwecke" oder Ähnliches.
Soll nur als Beispiel dienen