Allein schon immer der Zusatz Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft wäre für mich ein Grund dieses Fahrzeug aus meinen Kaufüberlegungen zu streichen !
Damit ist der Händler aus der gesetzlichen Gewährleistung raus. Ist wie ein Privatkauf. Bei einem Kleinwagen als "Winterauto" für 1500€ wär mir das egal, aber nicht in dieser Fahrzeugklasse.
Das ist aber nicht unüblich, wenn der Händler das Fahrzeug nicht drannehmen will und der Kunde keine Arbeit haben will.
Die Vertragsverhandlung sollte dann aber letztendlich halt schon mit dem eigentlichen Besitzer stattfinden und der Preis entsprechend attraktiv sein.
Wenn mit dem Auto alles passt und stimmig ist, spricht doch da nix dagegen. Sonst würde ja jeder nur noch vom Händler kaufen. Gewährleistung ist übrigens auch kein Garant, nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, dann musst Du erstmal nachweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war...