Auto während der Fahrt ausgegangen - Lichtmaschine?

  • Moment mal... du hast den Wagen vor 3 Monaten beim Händler gekauft und schlägst dich mit dem ganzen Käse jetzt selbst herum?
    Du hast eine gesetzliche Gewährleistung auf den Wagen, ruf den Händler an und sag ihm einfach, das die Kiste nicht mehr startet. Er soll das Auto holen und dir repariert wieder bringen, end of story.


    Oder hab ich was nicht richtig verstanden?

  • Das Auto wurde am 24.02.2017 bei einem freien Händler erworben. Vorher wurde wegen einer Rückrufaktion von BMW die zu lange Steuerkette gegen eine etwas kürzere getauscht. Die von der freien Werkstatt meinten, das vielleicht derjenige der das eingebaut hat, etwas falsch gemacht hat oder nicht alles gewechselt hat was man bei einem Steuerkettenwechsel so macht. Ich glaube da kann der Verkäufer nichts für. Er weiß aber auch Bescheid und bemüht sich mit der BMW Werkstatt auseinander zu setzen. Habe den Wagen nun heute letztendlich zu meiner BMW Werkstatt gebracht und dort wird er ERST nächste Woche gecheckt. Das nachgucken kostet maximal 150€, schon wieder Geld :thumbdown:, sollte es die Steuerkette sein, werden die einen Kulanzantrag stellen. Frage hierbei ist, ob und wie sie den annehmen. Sollte es was anderes sein was wieder massig Geld gibt, werde ich das Auto abgeben oder gegebenfalls mich an den Verkäufer halten, wenn er mir etwas verschwiegen hat. Es regt mich alles so dermaßen auf.

  • Als Privatmann vom Händler gekauft? Dann hat du bisher alles falsch gemacht. Du hast Gewährleistung. Stell den Wagen zu deinem Händler: das ist sein Problem.

  • Und was ist wenn er sich durch den Vertrag abgesichert hat mit, gekauft wie gesehen, alle bekannten Mängel sind dem Käufer bekannt gemacht worden. Bei der Dekra war der Wagen auch noch vor dem Kauf und er bekam frischen TÜV und eine Untersuchung auf Schäden. Hat unters Auto geschaut usw. War alles ok.

  • Ich glaube, du verstehst deine Rechte in diesem Fall nicht. Der Verkäufer ist zu 100% in der Pflicht. Ob er widerum seine Ansprüche bezüglich der Reparatur bei Werkstatt X oder Y geltend macht, kann dir komplett egal sein. Es ist seine Aufgabe, dir das Auto repariert wieder zur Verfügung zu stellen.


    Die Kosten, über die du dich beschwerst, (Anlasser, Batterie, blablablubb) hättest du dir komplett sparen können. Auto startet nach 3 Monaten nicht ---> Verkäufer, Gewährleistung, Ende.



    Edit: Fenster zu lange offen gelassen, jetzt sind da schon 2 neue Antworten :D


    Hat er sich denn dahingehend abgesichert? Wäre mir beim Kauf schon etwas suspekt gewesen. Nichtsdestotrotz sind das eigentlich fast nur noch leere Floskeln. Die Gewährleistung gegenüber einer Privatperson kann der Händler nur in Ausnahmefällen rechtswirksam aushebeln.
    Das wäre dann z.B. ein Bastlerfahrzeug ohne TÜV oder dergleichen.


    Und darüber hinaus: der jetzt vorliegende Mangel war dir wohl keineswegs bekannt, oder? :D

  • Nein, das wusste ich erst seit gestern abend dass der Motor sich nicht drehen lässt. Eventuell kann man ihm ja den defekten Anlasser und Lichtmaschine ebenfalls in Rechnung stellen wenn das alles soweit kommt. Die waren beide auch kaputt.

  • Da du auf eigene Faust schon Reparaturen beauftragt hast, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur Reparatur oder Stellungnahme zu geben, wird es diesbezüglich etwas schwieriger.
    Der Anlasser wird wohl Schaden genommen haben, weil sich der Motor nicht dreht...

  • Gewährleistung ausschließen bzw. das ganze "absichern" geht tatsächlich nicht. Vor allem "gekauft wie gesehen" ist juristisch in etwas so hilfreich wie farbiges Papier zu nehmen. Wenn Mängel existieren, müssen diese explizit aufgelistet sein. Also solange im Vertrag nicht sowas steht wie "das Auto hat einen defekten Anlasser", ist der gewerbliche Verkäufer tatsächlich in der Pflicht.


    Bastlerfahrzeuge sind eine andere Geschichte, wobei es da auch Urteile gibt, dass ein Auto mit neuem TÜV und zu marktüblichem Preis nicht als Bastlerfahrzeug angesehen werden kann, egal ob es im Vertrag steht oder nicht.



    Aber: Der Mangel, dass das Auto nicht anspringt, lag ganz offensichtlich beim Kauf noch nicht vor. Und soweit ich weiß ist es hier eben doch nicht mehr ganz so einfach. Der Händer wird jetzt sagen, dass das Auto beim Verkauf noch angesprungen ist und kann das sicherlich auch problemlos nachweisen. Wie das Problem jetzt aufgetreten ist und welcher Mangel genau vorher schon existierte, ist ja auch nicht so ganz klar..


    edit: Und der Verkäufter hat das Recht, die Reparatur selber durchzuführen oder zu beauftragen. Jetzt im Nachhinein noch was geltend zu machen ist in der Tat schwierig.

  • Er fuhr die Zeit ab Kauf wunderbar und ohne Probleme. Weder Geräusche noch ein Klappern haben sich bemerkbar gemacht. Ich bin da auch eher auf der Seite, dass ich da rechtlich sehr wahrscheinlich keine Chance haben werde, genau aus dem Grund dass er sagen kann dass der Wagen lief und wenn was dran war er es auch nicht wusste. Es ist aufjedenfall so dass er mit sich reden lässt und sich auch kümmert. Er wusste meinem Namen noch und weiß genau um welches Auto es geht.

  • Ich bin da auch eher auf der Seite, dass ich da rechtlich sehr wahrscheinlich keine Chance haben werde, genau aus dem Grund dass er sagen kann dass der Wagen lief und wenn was dran war er es auch nicht wusste.


    Es ist normal dass man einen Gebrauchtwagen kauft weil er keine Geräusche macht und kein Defekt erkennbar ist. :D
    Sonst würden die Händler auf den Autos sitzen bleiben und die Gebrauchtwagengarantie wäre unnütz.


    Und wenn die Karre am letzten Tag der Gewährleistung den Geist aufgibt, spielt keine Rolle, du bist im Recht und das kannst du einfordern.
    Egal wie gut das Auto bei Vertragsabschlußss lief.

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