Schuldfrage bei Parkplatzrempler

  • ohne zeugen wird die beweisführung hier schwer für den anderen.


    und wenns nicht eindeutig zu klären ist dann gehts 50/50

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    Meguiar's Fanboy

  • deswegen sollte man versuchen zu erwirken das man selber kündigt und sich die versicherung darauf einlässt.
    manche machen das. manche stellen sich da grundsätzlich quer

    Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das denn beruhen? Beide Vertagspartner haben im Schadensfall das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Somit also auch der Versicherungsnehmer. Dass die in der Praxis ein paar lustige Briefchen losschicken, joa, das kann ich mir gut vorstellen und sicher kennst du da auch die ein oder andere nette Geschichte. Nur sind die das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind


    heiglberger Polizei gerufen gehabt? Wenn nicht, alles mit Fotos dokumentiert?

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • das hat nix mit lustigen briefchen etc zutun.


    wenn die versicherung nach dem schadenfall zuerst die kündigung ausspricht dann haste n problem. denn versicherer fragen nach von welcher seite gekündigt wurde. und du bist verpflichtet die wahrheit zu sagen (obligenheiten des VN) anderenfalls kann der neue versicherer rückwirkend zum beginn vom vertrag zurücktreten weil du unwahre angaben gemacht hat und die neue versicherung getäuscht hast. aber das solltest du wissen.


    und wenn du deine kündigung nach der kündigung der versicherung aussprichst kannste dir damit gelinde gesagt den arsch abwischen. du musst wenn dann als erster kündigen oder dich eben mit der gesellschaft einigen das sie ihre kündigung zurückziehen und deine bestehen bleibt damit du es beim folgeversicherer einfacher hast.

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    Meguiar's Fanboy

  • Darum ging es doch überhaupt nicht. Aus deinem obigen Satz könnte man schließen, dass die Versicherung das alleinige Kündigungsrecht hat und man als Versicherter quasi darum betteln muss, das die die eigene Kündigung akzeptieren. Und das ist eben mitnichten so. Mit Briefchen meine ich, dass die mir dann erzählen wollten, ich könne/dürfe nicht kündigen.
    Dass dann die eigene Kündigung vor der der Versicherung eingehen muss, da sind wir schon im nächsten Schritt. Im Übrigen ist das auch selbstverständlich. Bzw sollte selbstverständlich sein


    Böse Zungen behaupten ja, das manche Leute diesen Umstand nutzen, um aus ungeliebten Versicherungsverträgen auszusteigen... :whistling:

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    Gruß
    Arthur

  • ja aber das zu schnelle kündigen birgt eben auch risiken.


    kann man alles nachlesen. brauch ich hier nicht wiederholen. das sprengt den rahmen. ich hab nur kleine tipps geben wollen.


    den rest muss dann jeder mit seinem makler klären.




    und klar hat jeder das kündigungsrecht.. aber wer von uns, im kfz bereich, macht davon gebrauch? oftmals isses ja so das man rabattschutz oder sonderkonditionen hat und eigentlich gar nicht kündigen will.


    die gesellschaften haben da den finger schneller am abzug weil ihnen die schadenquote nicht gefällt z.b.

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  • Schon mal Danke für die zahlreichen Antworten.


    Nein, die Polizei haben wir nicht, da es ja kein "tragischer" Unfall war. Das Problem war das der Unfallgegner nach dem Zusammenstoß die Zufahrtsstraße des Parkplatzes blockiert und daher seinen Wagen gleich zur Seite fuhr. Zu dem Zeitpunkt hatten wir noch keine Bilder gemacht(Ich weiß, ich hätte welche machen müssen).


    Der Unfallgegner ging in dem Moment davon aus, dass nur ich schuld bin. Wobei wir am Unfallort nicht über die Schuldfrage gesprochen haben, da in der Hektik für mich irgendwie auch klar war das ich Schuld bin. Erst später ist mir klar geworden dass auch der andere eventuell eine Mitschuld haben könnte/müsste.


    Alles in allem bekommt nun jeder einen Fragebogen von seiner Versicherung.

  • regel nummer 1.


    bei sowas IMMER die Cops holen! Immer!


    ich mach sowas grundsätzlich nicht mehr ohne polizei.


    mir egal wie pissig die sind etc. das is auch teil ihres jobs!

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  • Die stellen aber auch keine Schuld fest und unternehmen keine Ermittlungen - wenn der Unfall ohne Personenschaden war. Bei Blechschäden werden nichtmal Bilder von der Polizei gemacht, die kommen dann eigentlich nur zum Austausch der Personalien.