Mal wieder eine Frage zwecks Gewährleistung (+HU)

  • Hi,


    ich hab meinen BMW vor ca. einem halben Jahr bei einem Händler erworben. Mir ist nun (mehr oder weniger zufällig) aufgefallen, dass der NOX Sensor kaputt ist. Laut Historienspeicher trat der Fehler auch bereits deutlich vor dem Kauf das erste mal auf. Der Händler stellt sich aber komplett quer und kommt mit einer Ausrede nach der anderen (NOX Sensor ist ein Verschleißteil, wenn der Fehlerspeicher gelesen wurde hat sich das mit Gewährleistung eh erledigt usw.)
    Eigentlich alles Gerede, nur mit einer Sache hat er mich jetzt doch ein bisschen verunsichert. Beim Kauf wurde nochmal die HU neu gemacht, was seiner Meinung nach darauf hindeutet, dass der Sensor damals noch ging. Die MIL ist nach wie vor aus, aber an sich ist der NOX Sensor ja schon abgasrelevant. Eventuell hat hier jemand mit dem Thema schon Erfahrung...


    Kommt man mit einem defekten NOX Sensor durch die AU? Hat so ein HU Bericht überhaupt Relevanz?
    Danke schon mal!

  • Normal führen die abgasrelevanten Fehler dazu, dass keine Plakette bekommst bei der HU.


    Aber wer weiß schon mit welchem Auto bei dem Händler die HU gemacht wurde... da gibts ja die tollsten Sachen. Würde mich nicht wundern(aufgrund der Aussagen von dem Händler), dass dein Auto gar nicht bei der HU war oder weil er den Prüfer kennt einfach trotz Fehler die Plakette bekommen hat :D


    Dass er HU bekommen hat, würde ich in so einem Fall(wenn eindeutig im FS steht wann der Fehler zum ersten mal auftrat) nicht als Beweis für ordnungsgemäße Funktion werten. Dass die Gewährleistung vorbei ist wenn man den FS ausliest, ist ja auch Blödsinn...an deinem Wagen kannst so oft den FS auslesen(lassen) wie du willst. Um halbwegs zu wissen was Sache ist, ist dies sogar unumgänglich.

  • Klar, ich glaube dem Fehlerspeicher natürlich auch eher als der Plakette :D
    Die Frage ist eben, wie es juristisch aussieht...ohne Anwalt komme ich da definitiv nicht weiter, deswegen würde ich gerne vorher meine Erfolgsaussichten abschätzen :S

  • Wenn du das auto vor 6 monaten gekauft hast ab zum anwalt. Fehler hast du beim händler gemeldet DER HÄNDLER is in den ersren 6 monaten verpflichtet zu beweisen das der Fehler vor kauf noch nicht war du hast gegenbeweis falls er mit HU kommt.


    Aber es muss vor ablauf der 6 monate nach kauf sein sonst bist du in der beweislast.


    Kannst suchen bei Google gibs gerichtsurteile für massenweise.


    Gruss ronny

  • Ja, das ist mir bewusst. Nur wenn der Händler jetzt den TÜV Bericht vorlegt und das als Beweis durch geht, kann ich mir halt den Anwalt sparen. Darum geht es mir.
    Trotzdem schon mal danke für die Antworten!

  • auch mit nem kaputten nox sensor sofern die MKL nicht an ist kann man je nach dem auch eine AU legal bestehen. Kenne diese nox sensoren auch von VW und auch da klappt die AU meistens. Die Reaktion vom händler kann ich voll und ganz nachvollziehen, wenn du da in den ersten Tagen den FS ausgelesen hättest oder die lampe an gegangen wäre und dann dann zu ihm hin wärst wäre es eine ganz andere sache aber jetzt nach nem halben jahr würd ich an seiner stelle auch kein finger krum machen. Wenn man nicht auf solchen kosten sitzen bleiben will dann hätte man vor vornerein das fahrzeug für 500euro mehr als bsp. mit garantie kaufen können, dann hätte man auf jeden fall nicht diese kopfschmerzen hinterher. ich weiß das hilft dir nicht weiter aber ich komme aus diesem bereich und kenne sehr viele händler und dementsprechend kann ich die da verstehen. Nox sensor ist noch relativ bezahlbar von daher wirst sich gericht und alles gar nicht lohnen deswegen, wäre es ein motorschaden dann wäre es natürlich was anderes

    Wer Schreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder
    verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer
    Freiheitsstrafe nicht unter einer 6 im Diktat bestraft. :D

  • je nach dem wie neu dein fahrzeug, ab einem min. jahr von ich glaub 06 (kann mich auch täuschen) ist die AU per OBD. d.h. wenn der Fehlerspeicher bei dir abgasrelevante fehler anzeigen würde, dürftest du gar keine AU mehr bekommen. D.h. entweder war beim tüv noch alles i.o. oder die AU/HU wurde ermogelt. da jetzt aber deswegen ein faß auf zu machen und wegen einer (kleinen) sache auf die suche zu gehen lohnt nicht

    Wer Schreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder
    verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer
    Freiheitsstrafe nicht unter einer 6 im Diktat bestraft. :D

  • Auch die Gewährleistung hat schon einen Sinn, genau so wie die Regelung mit der Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Garantie ist was ganz anderes und hat damit absolut nichts zu tun.
    BJ 2011, also AU über OBD.


    Versuche gerade den Bericht nachzuvollzuehen. Kann mir jemand erklären, was das folgende heißt:


    Funktionsprüfung OBD
    Prüfbereitschaft unterstützt 011101100001 010000000000
    Prüfbereitschaft gesetzt 000000000001 000000000000
    Nicht alle Systemtests durchgeführt


    Verstehe das irgendwie so, dass da nur eine einzige readyness flag gesetzt war oder sehe ich das falsch? ?(

  • Das bedeutet, dass lediglich das eine Bit vom Tester abgefragt wurde, obwohl das Motorsteuergerät viel mehr Flags unterstützt/besitzt. Deshalb ist der NOX-Fehler wahrscheinlich auch nicht aufgefallen, denn eventuell wäre eines der anderen Bits ja gesetzt gewesen (bzw. nicht gesetzt ?) ?!


    Die Aussagen sind lediglich Vermutungen, bitte nicht steinigen, wenn ich falsch liege.

  • So ähnlich sieht das für mich nämlich auch aus... Aber wenn da wirklich nur eine einzige Funktion abgefragt wird, würde doch die ganze au so keinen Sinn ergeben ?(