= 130% Regelung wäre möglich, also Auto ab zur Werkstatt und machen lassen, Versicherung muss Zahlen !
FALSCH FALSCH FALSCH!!!!!!
130% greift einzig und allein bei HAFTPFLICHTSCHÄDEN! (wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt z.b.)
Hier handelt es sich um Kasko! Da gibt es keine 130% Regelung!