Wenn zwischen der Technischen Aktion und dem Problem kein Zusammenhang bestünde, hätte ich es nicht erwähnt.
Probleme nach Kauf von E91 320i Touring BJ 2008 Händler will sich Problem nicht annehmen.
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Aber der erste Fehler hat mit dem zweiten ja nichts zu tun! Zumindest müsste man erst einmal beweisen, dass der erste Fehler (Motorkontrolllampe) mit dem zweiten Fehler (Motorölkontrolllampe) etwas zu tun hat.
Deswegen kann hier von einem weiterhin bestehenden Mangel keine Rede sein, sondern von einem neuen Mangel.
Stimmt natürlich, daß ist ein neuer Mangel. Ob die zusammenhängen, kann man trotzdem nicht so pauschal sagen, dazu müsste man schon etwas mehr wissen... Wir wissen ja beide nicht, was die Werkstatt beim ersten Anlauf mit dem Auto gemacht hat.Und mal aus der Sicht vom Händler: Was soll dieser denn tun, wenn der Fehler nur einmal kam und jetzt nicht mehr anliegt? Aus Kulanz den kompletten Motor tauschen? <- Ja, mit Absicht überspitzt fomuliert.
Gegenfrage: was soll der Käufer machen? Einfach so weiterfahren? Die Werkstatt sollte - auch im eigenen Interesse - mal den Kopf unter die Motorhaube halten. Man kann sich nicht immer auf den FS verlassen. Vielleicht ist es nur was am Sensor, aber ansonsten geht eine Öldrucklampe nicht ohne Grund an. Wenn die Maschine verreckt ist, geht das Geschrei los, wer nun schuld ist und den ATM bezahlt.