Schriftlicher Kaufvertrag ist doch nicht zwingend Pflicht, sobald Geld geflossen ist herrscht auch ein Kaufvertrag (auch wenn nur mündlich). Für den Händler wird es so jedenfalls schwer nachzuweisen das er die Garantie / Gewährleistung ausgeschlossen hat wobei letzteres ein Händler ansich nicht mal eben so ausschließen kann.
Händler kontaktieren und gucken was er sagt, sollte er dich gleich abwimmeln halt die Rechtsschutz einschalten (oder so einen Anwalt aufsuchen).
Und zur Steuerhinterziehung, kann dem Käufer relativ egal sein denn der einzige der da Klärungsbedarf hat ist der Händler wenn er die Güter die er Verkauft nicht ordentlich versteuert. Wie gesagt, schriftlicher Kaufvertrag ist kein muss in DE.
ZitatEin "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" beim Verkauf durch einen gewerblichen Händler an einen Verbraucher ist rechtlich unzulässig. Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 434 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf sind von der gesetzlichen Verjährungsregelung abweichende Abreden zum Nachteil des Verbrauchers unwirksam. Daher sind Vereinbarungen, die zu einer Verjährungsfrist für Mängel bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führen, nicht zulässig (§ 475 BGB)