Bei mir gibt es ein paar Verständnisfragen bzgl. Tüv Eintragung.
Habe mir letztes Jahr einen e90 zugelegt. Der Vorbesitzer hat 19" Alus ET35 mit 225/35/19 und Tieferlegungsfedern eintragen lassen.
Dazu gab es als Winterbereifung die Styling 196 VA 8x18 ET34 auf 225/40/18 und HA 8,5x18 ET37 auf 255/35/18.
Die Styling 196 sind originale Werksräder mit den Teilenummern VA 6775607 und HA 6775608 also ohne ABE bzw. Gutachten. Diese sind ja für den e90 freigegeben allerdings habe ich keine Lust auf nörgelnde Rennleitung, da die Rad Reifenkombi in den Papieren ja nicht eingetragen ist.
Bräuchte man im Serienzustand eine Eintragung der Reifengröße? Oder wie verhält es sich dann bei einer Kontrolle?
Nun lese ich von Traglastgutachten und dass BMW wohl keine mehr ausgibt. Die werden wohl nur benötigt falls man zb e9x Räder auf einem e46 fahren möchte. Habe ich das richtig verstanden?
Bin gerade dabei den Wagen durchreparieren zu lassen und möchte das polternde Fahrwerk, laut meiner Werkstatt sind die hinteren Dämpfer durch, gegen ein AP Gewindefahrwerk tauschen.
Vorne kommen noch je 15er und hinten je 25er Platten drauf.
Meine Frage ist nun ob ein Traglastgutachten benötigt wird oder nicht. Möchte gerne so weit wie möglich alles zusammen haben, wenn ich zur 21er fahre.