Wobei das mit der ABE auch den Tausch der Abdeckscheiben betrifft ("Streuscheiben" mit optischer Funktion wie "früher" sind das ja nicht mehr). Ebenso wie Schleifen/Polieren egal, ob hinterher Lackiert oder Bedampft wird oder nicht behandelt wird. Genau genommen ist nur der Tausch der kompletten Scheinwerfereineinheit zulässig. Ob das sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt. Ich glaube da hat sich in den Richtlinien die Lobby der Hersteller durchgesetzt. Ordentlich instandgesetzte Scheinwerfer sind m.M. allemal besser als halbgare verschlissene, die bei der HU gerade noch durchgegangen sind.
Grüße
Marcus
Das Problem ist halt: wenn der TÜV'ler (oder jemand von der Rennleitung) etwas sieht, kann er es bemängeln. Sieht er es nicht, kann er es nicht.
Folien wird er fast immer erkennen, Lackierung selten, gute Schleifarbeiten oder einen Tausch der Scheibe fast nie.
Ich bin früher mal Xenon im E30 gefahren. Selbst reingedremelt. Natürlich verboten, aber (der Rennleitung) nie aufgefallen. Bei Kontrollen vor der Disko musste man halt aufpassen, dass beim Zünden der Brenner niemand zusah, das war natürlich auffällig.
Den TÜV-Prüfer kannte ich. Dem hab ich immer angeboten, vor seiner Halle auf die originalen Scheinwerfer zu tauschen (lagen im Kofferraum), damit er sorgenfrei seinen TÜV-Stempel kleben kann.
Er hat nur resigniert abgewinkt... Er wusste auch, was ich 30 Minuten später machen würde.