Händlergewährleistung

  • Hallo habe mir vor ca. 3 Monaten meinen E91 beim BMW-Service Händlder gekauft. Nun hat mein Fzg. einen Mangel an der Scheinwerferreinigungsanlage d.h. die Spritzdüsen fahren nicht mehr in den StossFänger zurück. Was meint ihr muss mein Händler im Rahmen seiner gesetztl. Gewährleistung für diesen Mangel haften ? Den Händler hab ich noch nicht erreicht da er in Urlaub ist.


    Gruss crazydog :bmw2:


    ü

  • Eigentlich muss er das machen, ist ja kein Verschleissteil in dem Sinne , außer du hast irgendwie dran rumgefumelt und es ist deswegen nachweislich defekt dann nicht aber da geh ich mal nicht von aus.
    Also er müsste es hast ja schließlich noch Garantie usw.

  • Bei diesem Bauteil müsste normalerweise der Händler mindestenst 6 Monate in der Nachweispflicht liegen.
    Also ab zu dem hin und Fall schildern ;)

  • Hast doch sicherlich eine Anschlussgarantie bekommen

  • Ja er hat eine 1 jährige Garantie abgeschlossen diese umfasst aber nicht die Spritzdüsen der Scheibenreinigung lt. garantiebedingungen. Also wenn muss der Händler selber haften.

  • Garantie und GESETZLICH vorgeschriebene Gewährleistung sind immer noch zwei paar verschiedene Schuhe :lehrer:

  • Hast doch sicherlich eine Anschlussgarantie bekommen


    Hi Michael


    wie ist das eigentlich mit der Anschlussgarantie . Werde ich da von BMW angeschieben ?


    Denn im Mai wird mein Roter ja 2 Jahre alt .


    Was kostet diese überhaupt ?


    Gruss
    Uwe


  • anbieten tut das nicht jeder


    Jedoch schreiben wir unsere Kunden an
    1 Jahr kostet
    bis 40000 KM 219 Euro
    ab 40001 KM 349 Euro


  • anbieten tut das nicht jeder


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