Und hast du nun schon den Widerspruch in deinem Beitrag selber bemerkt. Genau das ist der Punkt den ich meinte. Auch wenn du Gesellschafter einer GmbH bist, möchte die Bank bei Krediten oft Bürgschaften.´
Bei Fahrzeugfinanzierungen ist mir das bis jetzt aber noch nicht passiert. Die BMW bank wird das natürlich machen wenn die Bonität der Firma nicht gut ist.
Klar das würde jede Bank machen. Aber ohne einen guten Status bei der Creditreform etc. hast du eh wenig Chancen.
Und das die Haftung der GmbH sich auf das Stammkapital beschränkt ist mir als Wirtschaftsjurist schon klar, aber das ist halt nur gefähliches Halbwissen.
wenn du Lust hast, kann du dich ja hier mal etwas belesen....
"Für Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, § 13 Abs. 2 GmbHG. Im Falle der Liquidation wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht und die Schulden verfallen.
Dennoch hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine persönliche Haftung der Gesellschafter einer GmbH anerkannt. Diese als Durchgriffshaftung bezeichnete Haftung kommt in Betracht, wenn es der Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs verbietet, dass sich die im Hintergrund stehenden Gesellschafter auf den Einwand mangelnder Identität mit der GmbH berufen können. Die Fälle der Durchgriffshaftung sind an der Einpersonen-GmbH entwickelt worden, ihre Anwendung ist jedoch nicht nur auf die Einpersonen-GmbH beschränkt. Die Voraussetzungen für eine Durchgriffshaftung können bei jeder juristischen Person jedweder Größe und mit jedweder Gesellschafterzahl gegeben sein."
Mittlerweile ist der Grundsatz im Insolvenzrecht so platt getreten, dass du als Gesellschafter einer Einpersonen GmbH schnell auch mit deinem Privatvermögen haften kannst.
Mehr wollt ich nicht gesagt haben.