Hi Leute, ich würde gerne auch meine Alpina Felgen lacken lassen in schwarz oder grau
Was kost der Spaß ungefähr?
Hi Leute, ich würde gerne auch meine Alpina Felgen lacken lassen in schwarz oder grau
Was kost der Spaß ungefähr?
Hi Leute,
da ich irgendwie nichts im Marktplatz posten kann probier ich es hier mal. Und zwar brauche ich für meinen E90 Bj 2006 die E90 Blackline Rückleuchten.
Möchte diese jemand loswerden??
Dann bitte kurze Info an mich mit Preisvorstellung
Hi Leute,
da mir die Heckspoilerlippen sehr sehr gut gefallen möchte ich mir jetzt endlich auch eine bestellen, und zwar von Schmiedmann
Was genau ist der Unterschied zwischen den beiden Lippen?
1. Heckspoilerlippe Edition grundiert Warennummer: HSL90
Guckst du hier http://www.schmiedmann.de/3er_…_aussen/zeite11.htm#19622
2. Heckspoilerlippe Classic Warennummer: H1005SG
Guckst du hier http://www.schmiedmann.de/3er_…aussen/zeite12.htm#paging
Was würde mich das Lacken kosten? Ca. 50 EUR?
Befestigt werden die ja laut diversen Threads mit 3m Klebeband.
Ganz großen Dank für die Bestätigung !!!
Köln wäre jetzt nicht sooo weit weg, ca. 120km aber dann kann ich mir zumindest den Weg sparen
Hi Leute,
ich habe ein von der Optik her hammergeiles Teil gefunden. Passt zwar hier nicht sooo richtig rein, da es ein 530dA ist aber egal.
http://suchen.mobile.de/fahrze…5000&lang=de&pageNumber=1
Unseriös? Seriös?
Durchgeheizt? 3. Hand schon....
Scheckheft laut Eingentümer bis 90TKM geführt...
Auspuff hinten sieht auch nicht priginal aus wie bei anderen 3L Modellen !?!?
Bei der Schadensumme würde ich definitiv einen Anwalt einschalten...
Die meisten Hausverwaltungen bzw. Eigentümer bewegen sich erst dann...
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Verklage ich da quasi meine eigene Gebäudeversicherung (abgeschlossen durch Hausverwaltung)? Oder müßte das meine Freundin machen?
Was ich nicht verstehe ist, dass er einfach die Schadensregulierung ablehnt, da seine Versicherung nicht zahlt...Ist doch sein Problem, Eigentum verpflichtet nun einmal. Man ist als Hauseigentümer verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Eigentum keine Gefährdungen ausgehen. Und wenn von seinem Eigentum Gefahren ausgehen ist er auch haftbar für eventuelle Schäden an Personen und Sachen...
Vor allem muss er ja auch als Hausverwalter absolut keinen einzigen Cent dazu beisteuern, da die Versicherung nicht von ihm getragen wird, sondern von den Eigentümern des 4-Parteienhauses.Auch wenn dadurch irgendwelche Beiträge steigen sollten.... Also könnte es ihm egal sein. Ist halt immer das Einfachste: Nein und fertig !!
Ich empfehle dir immer noch mit der Verwaltung sprechen und wenn es sein muss einen Anwalt nehmen.
Wie gesagt mein hausverwalter hat sich bei seinem Versicherungsmakler erkundigt und Elementarschäden sind nicht mitverischert. SOdass er selber die Sache als erledigt ansieht. ich werde mir jetzt erstmal eine Deckungsbestätigung meiner Rechtschutz besorgen und dann einfach mal rechtlich Druck machen. Das bewirkt meisten Berge bei den entsprechenden Personen, da man sich dann durch die üblichen Versicherungsmaschen nicht mehr abschrecken läßt
Lt. Hausverwaltung sind Elementarschäden in der Wohngebäudevers. nicht mit eingeschlossen.
Jetzt habe ich nochmals was Interessantes gefunden:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollten grundsätzlich alle Immobilienbesitzer, die Wohnungen, Zimmer oder das ganze Haus vermieten, auch Eigentümergemeinschaften, abschließen.
Bei Häusern, die man selbst bewohnt, ist die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung mit einbegriffen. Der Versicherungsnehmer ist als Eigentümer des bebauten oder unbebauten Grundstücks versichert. Gibt es Eigentümergemeinschaften, also ein Mehrparteienhaus mit Eigentumswohnungen, und haben diese Wohnungsinhaber einen gemeinsamen Vertrag für alle Eigentümer abgeschlossen, sind die Teile des Hauses, die gemeinsam genutzt werden (z.B. Treppenhäuser) ebenfalls versichert.
Sämtliche auf dem Grundstück entstehende Schäden, die durch im Haus arbeitende angestellte Personen (Hausmeister oder Reinigungskräfte) verursacht werden, wie zum Beispiel fehlerhafte Treppenbeleuchtung, Stolperfallen oder auch glitschiger Boden, sind in der Versicherung mit inbegriffen.
Bei Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird eine Höchstsumme festgelegt, bis zu der Schadensersatzleistungen übernommen werden. Das gilt für Personenschäden (Verletzung, Tod z.B. durch fehlerhafte Treppenbeleuchtung), Sachschäden (z.B. Beschädigung eines Autos durch lose Dachziegel) und Vermögensschäden, die durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind (Berufsunfähigkeit durch Ausrutschen auf nicht gestreutem Gehweg vor dem Haus).
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Vermieter ein Problem nicht behoben hat, auf das ihn der Versicherer zuvor hingewiesen hat, sind nicht in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inbegriffen. Das gilt auch für Sachschäden, die durch äußere Einwirkungen, wie Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Niederschlag oder Gas, Dampf und Rauch verursacht wurden.
Bei einem Schaden wird zunächst von der Versicherung geprüft, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Sind die Ansprüche nicht berechtigt und kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, übernimmt die Versicherung die aufzubringenden Kosten. Ist das Gegenteil der Fall, es ist zu Sach- oder Personenschäden gekommen, die Ansprüche sind berechtigt, dann leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den zu zahlenden Schadensersatz.
--> d.h. doch in meiner Privathaftplicht ist für mein Eigentum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht integriert, die auch nur bei meinem Eigentum die Haftung übernimmt und nicht für gemeingenutzte Teile des Hauses. und für den Stellplatz habe ich expliziet Sondernutzungsrecht !! Oder sit das auch nicht sooo einfach wie gedacht?
Danke für eure Hilfe. Im ersten Moment ist man echt vor den Kopf gestoßen
Habe jetzt nochmal mit zwei Versicherungsvertretern gesprochen....erste AUssage: keien Chance!.....zweite Aussage: definitiv Haus- und Grundhaftpflicht des Hauses, da es nicht mein Eigentum ist sondern das Auto meiner Freudin. Und Sie ist NICHT Eigentümerin !!
Bin mal gespannt wie es weitergeht....
Die Fälle sind so speziell, deswegen verstehe ich auch nicht warum mein Thread von Mods geschlossen wird ... Xenonnachrüstung gibt es wie Sand am Meer, die nicht geschlossen werden! Und solche Sachen .....