Moin,
ich will das Thema AHK gerne nochmal aufgreifen.
Ein Bekannter von mir will sich gerne eine AHK nachrüsten,
er lässt fragen, ob der Kabelbaum soweit schon vorbereitet ist oder müsste man alle Kabel extra noch verlegen ?
Er hat einen e91 vFL.
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Moin,
ich will das Thema AHK gerne nochmal aufgreifen.
Ein Bekannter von mir will sich gerne eine AHK nachrüsten,
er lässt fragen, ob der Kabelbaum soweit schon vorbereitet ist oder müsste man alle Kabel extra noch verlegen ?
Er hat einen e91 vFL.
4.08 oder 11.08
ich muss erstmal wieder passen, bei uns steht in den nächsten Wochen irgendwann Richtfest an... ![]()
1. Die Bilder sind gefaket.
Denn an den Bildern sieht es so aus, als wären es LCI (Facelift) Rückleuchten, weil sie einen "bösen" Blick haben.
Da wurde viel mit Photoshop gearbeitet
2. Benutz bitte die Suchfunktion...
Und was sagt uns das?
Kauft keine billig LEDs bei ebay !
Lieber 50€ oder mehr drauf legen uns sich etwas vernünftiges kaufen.
also meine 9€ birnen leuchten nach 4 wochen wieder weiß....
wer kennt bessere birnen?
Die Dinger würde ich dann wieder promt zurück schicken und reklamieren, das kann ja eigentlich nicht sein...
War doch zu ACR und reklamier das doch.
Die müssten dir das dann beheben ![]()
Nichts gegen wbergi persönlich, aber ich würde das mit dem Ausweise nicht machen.
Es gibt doch schon einen Thread dazu, wie jemand einen fremden Ausweis für ebay kleinanzeigen etc. benutzt....
Fragt lieber euren Händler mal ganz nett und vielleicht kann er euch dann noch weiterhelfen, falls ihr da etwas ernstes entdeckt habt.
Also ich war heute Nachmittag nicht ganz untätig und habe nach dem Vorbesitzer gesucht, gefunden und mit ihm telefoniert.
Er hatte auf keinen fall einen Schaden gehabt, er hatte das Fahrzeug geleast. Hatten dann halt noch nett geplaudert, es sei ja total das Traumauto
und war sehr zuverlässig.
Der andere Vorbesitzer war BMW selbst bzw. ein Werksmitarbeiter, hmmm irgendwie komisch. ![]()
Irgendwie finde ich das witzig... es gibt zig Threads in denen gefragt wird, durch was man den Kennzeichenhalter ersetzen kann (Klebeband etc.) und hier wollen aufeinmal alle wieder einen Kennzeichenhalter
![]()
ZitatAlles anzeigenRücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf
Ein Gebrauchtwagenkäufer kann grundsätzlich erwarten, dass ihm ein unfallfreies Fahrzeug verkauft wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Streitfall um einen
Karosserieschaden. Der BGH hatte zu klären, ob es sich bei dem Schaden
um einen "Bagatellschaden" oder um einen Sachmangel handelt, der zum
Rücktritt berechtigt. Im Kaufvertrag waren keine Angaben zu
Unfallschäden aufgeführt.
Der BGH entschied, dass ein mehr als 5 mm tiefer Blechschaden am Auto
(Reparaturkosten fast 2.000 Euro) nicht als "Bagatellschaden"
anzusehen ist.
Das Gericht hat „zur Abgrenzung auf die Aufklärungspflicht von
Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen, wonach
dieser dem Käufer ungefragt Schäden oder einen Unfall, den er kennt
oder mit dessen Vorhandensein er zu rechnen hat, mitteilen muss.“
Als Bagatellschäden werden nur ganz geringfügige, äußere
(Lack-)Schäden anerkannt. Blechschäden, auch wenn sie nach dem Unfall
fachgerecht repariert wurden, sind laut BGH nicht als Bagatellschäden
anzusehen.
Der Kläger konnte vom Kaufvertrag zurücktreten. Begründung der
Richter: „Der Gebrauchtwagen war bei Übergabe nicht unfallfrei und der
Sachmangel ist nicht behebbar, da sich auch durch Nachbesserung die
Unfallwageneigenschaft nicht korrigieren lässt und auch eine
Ersatzlieferung beim Gebrauchtwagenkauf zumeist unmöglich ist.“ (BGH
VIII ZR 330/06)
Quelle: https://www.vgh.de/web/html/pr…er/recht/verkehr_urteile/