Alles anzeigenDesweiteren steht folgender Bericht heute im Handelsblatt:
Hersteller lehnen Sonderhaftung ab
Für mögliche Motorschäden durch das neue Biobenzin E10 kommen die Autohersteller nur im Rahmen der üblichen Garantieleistungen auf. Sonderregelungen werde es nicht geben, erklärten mehrere Unternehmen.
Die Verunsicherung der deutschen Autofahrer an den Zapfsäulen ist derzeit groß. Obwohl nach Angaben von Herstellern und Autoclubs rund 93 Prozent aller angemeldeten Fahrzeuge den neuen Biosprit E10 vertragen, verweigern sich viele dem Kraftstoff und tanken lieber die teurere Variante Super Plus. Aber was, wenn es zu einer Falschbetankung kommt? Von der Herstellern ist dann laut offizieller Sprachregelung keine Hife zu erwarten.
Probleme mit E10 können Kraftfahrer allerdings bekommen, wenn ihr Wagen keine Herstellerfreigabe für das Biobenzin hat. Dann drohen bereits nach einer Betankung Motorschäden. Denn dem Kraftstoff E10 sind bis zu zehn Prozent Bioethanol beigemischt - beim herkömmlichen Benzin beträgt der Anteil maximal fünf Prozent. Die höhere Ethanolkonzentration kann dazu führen, dass Kraftstoffschläuche brüchig werden und Motorteile korrodieren.
Aber Kunden, die ihr Auto oder Motorrad fälschlicherweise mit E10 betankt haben, haben keinen Anspruch auf Garantieleistungen. Ruiniert das Biobenzin den Motor oder die Kraftstoffleitungen eines Fahrzeugs, das für den E10-Betrieb nicht explizit freigegeben ist, muss der Halter selbst für den Schaden aufkommen - oder auf die Kulanz des Herstellers hoffen.
Sollte es wider Erwarten Reklamationen wegen vermeintlicher E10-Probleme geben, würden diese "im Rahmen unserer Garantiebestimmungen" geprüft, hieß es zum Beispiel bei Opel. "Dann muss man das in jedem Einzelfall prüfen, so wie in jedem Fall einer Reklamation im Garantieverfahren."
„Den Schaden trägt der Autofahrer“, sagte Maximilian Maurer vom ADAC dem „Tagesspiegel.“ Zwar könne man den Hersteller in die Haftung nehmen, wenn das Modell auf der Unbedenklichkeitsliste der Deutschen Automobil Treuhand steht. Aber der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Schaden wirklich durch E10 angerichtet worden ist. „Man muss lückenlos nachweisen, dass man immer richtig getankt hat.“
Online-Listen geben Aufschluss
Welche Fahrzeuge E10 vertragen und welche nicht, lässt sich online mit wenigen Mausklicks herausfinden: Auf ihren Webseiten geben zum Beispiel der ADAC und die Deutsche Automobil Treuhand einen Überblick. Ein Anruf beim jeweiligen Autohersteller oder einer Markenwerkstatt bringt ebenfalls Klarheit.
Kein häufigerer Ölwechsel?
Für weitere Verunsicherung sorgte jüngst die Äußerung eines Wissenschaftlers des Instituts für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen an der Universität Stuttgart. Er hat Bedenken, dass durch den neuen Biosprit E10 das Öl öfter gewechselt werden muss.
Die Welt am Sonntag zitierte außerdem am Wochenende den Leiter der BMW-Mechanikentwicklung, Thomas Brüner, mit der Aussage, dass Motoren durch E10 stärker als bisher bekannt in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Daher könne es sein, dass Ölwechselintervalle verkürzt werden müssten. Somit könnte der Kraftstoff also auch modernen Autos Probleme machen. Ein BMW-Sprecher widersprach dieser Darstellung allerdings kurz darauf.
Auch der ADAC verneinte diese Annahme jetzt. Laut dem Automobilclub hat die Nutzung von E10 keine Auswirkungen auf die Ölwechselintervalle eines Fahrzeugs.
Wer für sein Auto oder Motorrad eine Herstellerfreigabe für den E10-Betrieb hat, brauche nicht zu befürchten, dass der neue Kraftstoff den Schmierstoff schneller verwässert als das bisher genutzte Benzin, sagte die ADAC-Technikexpertin Andrea Gärtner in Landsberg/Lech. Folglich müsse das Öl auch nicht in kürzeren Abständen ausgetauscht werden.
Neben dem ADAC dementierten auch mehrere Fahrzeughersteller, dass sich im E10-Betrieb die Ölwechselintervalle verkürzen könnten. Bei Verbrennungsmotoren könne es zwar generell zu einer Ölverdünnung kommen. "Das hat aber nichts mit E10 zu tun", betonte Gärtner. Dieser Effekt tritt dem Automobilclub zufolge vor allem bei häufigen Kurzstreckenfahrten auf: Ist der Motor noch vergleichsweise kalt, kondensieren in den Zylindern Wasserdampf und Spritrückstände. Sie können dann an den Kolben vorbei in den Ölkreislauf gelangen. Mit zunehmender Verdünnung des Öls lässt dessen Schmierwirkung nach.
Was gilt für den Rasenmäher?
Verwirrung herrscht unterdessen auch bei Besitzern benzinbetriebener Gartengeräte, inwieweit dies E 10-tauglich sind. Wer etwa Motorsägen, Rasenmäher, Laubsauger, Außenbordmotoren von Booten oder Benzingeneratoren für Campingmobile mit dem neuen Kraftstoff betreiben will, sollte sich vorher beim Hersteller erkundigen, ob die Geräte Schaden nehmen könnten.
Kein Brief aus Flensburg
Zur Auswirkung des Biosprits auf Automotoren könne seine Behörde keine Angaben machen, sagte der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), Ekhard Zink, dem „Flensburger Tageblatt“ (Dienstag). „Das neue Biobenzin gilt nicht als Prüfkraftstoff.“ Die EU schreibe die Inhalte für die sogenannten Typgenehmigungsverfahren des KBA vor. Da E10 bisher aber bei allen Benzin-Fahrzeugtypen auf dieser Liste fehlt, habe das Kraftfahrt-Bundeamt auch keine Kenntnisse über die Verträglichkeit des Kraftstoffs. Ein möglicher Ausweg - ein Brief aus Flensburg an jeden Autofahrer mit Angaben zur E10-Verträglichkeit des eigenen Fahrzeugs - scheint somit versperrt.
sach mal - tippst du das selber ab, oder lässt du das deine secretuse machen?