Ok! Danke für die Einschätzung. Bin da aufgrund der vielen TV-Negativ-Reportagen vielleicht einfach etwas überskeptisch. Ist natürlich nur doof, dass ich den Wagen dann wegen eines "Kratzers" als Unfallwagen führen muss :-/
du musst den Wagen nicht als "Unfallwagen" beim etwaigem Verkauf führen.
Die Rechtsprechung kennt die Begriffe "unfallfrei" oder "Unfallwagen" so nämlich nicht, die haben sich nur über die Jahre hin so eingebürgert, genau wie beim Unfall "jeder bezahlt seinen Schaden selber"
Du bist nur verpflichtet, alles anzugeben, wo von du weißt, z.B. zerkratzt dir jemand die komplette linke Seite mit einem Schlüssel und du lässt diese komplett lackieren, musst du es später im Kaufvertrag erwähnen, nicht mehr und nicht weniger, daher wäre ich also relativ entspannt.
Zu der 0 EUR Wertminderung:
Vielleicht war es ein Kaskoschaden, dann gibt es natürlich auch keine Wertminderung und falls die 2.500 Eur Schaden stimmen, kommt es mit neuer Seitenwand vorne und Tür vorne, evtl. noch ein Einlackieren der hinteren Tür ganz gut hin (lt. Audatex)