Griff kaputt, tauschen und gut ist.
Beiträge von MuDvAyNe
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Also die vom Hecktriebler? Glaube nicht, dass sich das gut fährt mit xdrive Dämpfern. Sind ja schon etwas anders als die vom 2WD.
Das ist doch auch nicht für den Allrad konzipiert oder übersehe ich einfach etwas?
Heckantriebfedern kriegst auch wegen Gutachten nicht eingetragen beim xDrive, selbst falls sie mechanisch passen.
Ja das verlinkte Fahrwerk ist für Heckantrieb.
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nein gibt nichts anderes um die Codierung anzupassen.
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zum codierer fahren, gehört nur wieder freigeschaltet.
Kannst auch mit Bimmercode machen.
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Hab gerade mit Bilstein telefoniert, also die empfehlen eher B8 zu nehmen und dann die Federn von HR oder Eibach
B6 und B8 unterscheiden sich nur in der möglichen Tieferlegung.
B8 kann man mit tieferen Federn kombinieren als B6.
B8 sind einfach nur gekürzte B6 Dämpfer.
Abstimmung ist gleich
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Weil H&R Mist ist, setzen sich wie sau.
Die hören fast nie das setzen auf.
Meine Erfahrung bezieht sich hier auf mehrere BMW Modelle und auch Autos anderer Hersteller.
Immer das gleiche Verhalten.
Deswegen nie mehr H&R.
Bei meinem e30 wurde z.B. aus 35mm Feder eine 60er Feder.
e61 535d ging sogar so weit runter das beim starken Bremsen das Auto so weit eintauchte das der Unterbodenschutz je nach Straße geschliffen hat.
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deine Fehlerbeschreibung der Zündaussetzer sind so gut wie immer die Injektoren.
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würde die Lowtec 05600F oder 05609F verbauen
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alles was anders abläuft kannst anfechten.
Gewinnst sogar zu 100%.
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Standgeräuschmessung läuft folgendermaßen ab.
So ist es in der DIN ISO 5130:2017 definiert.
Wichtig für KFZ mit 4 Rädern zur Personenbeförderung:
1. Maßgebend für die Betriebserlaubnis ist das Fahrgeräusch, und nicht das Standgeräusch. Da man das Fahrgeräusch allerdings nur sehr aufwändig messen kann, und im Regelfall ein Polizist das nicht bei einer Verkehrskontrolle machen möchte, darf als Anhaltspunkt auch das Standgeräusch herangezogen werden.
2. Als Referenzwert gilt der in den Papieren unter U1 eingetragene Wert in dB.
3. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Das Messmikrofon muss auf Höhe des Enrohrs (nicht aber geringer als 20cm Abstand zum Boden), in 50cm Entfernung aufgestellt werden. Der Winkel muss 45° zur Längsachse des Endrohres betragen.
4. Um das Messgerät herum darf sich weder eine Person noch andere akkustisch störende Objekte wie Sträucher, Autos, etc. befinden.
5. Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10dB unter der Referenzlautstärke (Standgeräusch, Papiere -> U1) sein.
6. Bei jedem Messversuch muss die Motordrehzahlt konstant auf einem Wert gehalten werden. Dieser Wert ermittelt sich aus der Drehzahl bei dem die maximale Leistung des Fahrzeugs (laut Papieren) anliegt. Diese Drehzahl nennen wir S.
-> falls: S < 5000upm ist, dann ist die Zieldrehzahl: 75% von S
-> falls: 5000 < S < 7500 upm, dann ist die Zieldrehzahl: 3750upm (ja, konstanter Wert!)
-> falls S > 7500, dann ist die Zieldrehzahl: 50% von S
(es gilt nicht die unter U2 eingetragene Drehzahl)
Nach halten der Drehzahl für mindestens 2s muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Bei der Messung gilt der Höchstwert in dB in der Zeit zwischen halten der Drehzahl bis zur Ruhe Drehzahl.
7. Es muss solange gemessen werden bis es 3 Messungen gibt, bei denen die Abweichung zwischen jeder Messung nicht mehr als 2dB beträgt.
8. Hat man dann mindestens 3 Messwerte, so sind diese bis auf ganze dB zu runden. Danach wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Also ganz einfach: (Messwert1 + Messwert2 + Messwert3)/3 = Standgeräusch
9. Die DIN Norm sagt, dass eine Abweichung vom Referenzwert von weniger als 5dB als nicht signifikant gilt. Mit anderen Worten, auf das Endergebnis kommt +5dB für etwaige Messungenauigkeiten, liegt man dann noch drüber wird im Regelfall das Fahrzeug eingezogen.
10. Dabei völlig egal ist, ob die Abgasanlage eingetragen oder sogar Original ist .. zu laut ist zu laut, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.