Beiträge von Jaky

    Also ich spreche natürlich von der H8-Fassung, sprich E92 und E90/E91 LCI. Da sind die Standard-Halogens heller als jede LEDs. Auch die LUX V3 sind dunkler und leuchten die Ringe schlechter aus, als die normalen Halogens. Ob einem das genügt, muss jeder für sich selber entscheiden, ich war mit meinen LUX V3 zufrieden (bis sie den Geist aufgegeben haben). Wenn man es heller möchte, muss man definitiv zu Halogens greifen und etwas tricksen (55Watt, Spannungsanhebung, H11-Fassung). Das einzige was wirklich hell und auch weiß/bläulich ist, wäre Xenon, aber davon ist dringenst abzuraten!!
    BMW HUSTLER, vielleicht ist das beim E90/E91 vFL anderst? Damit habe ich nämlich keine Erfahrung ;) Markus-E91 hat das ja gut erklärt.

    ....
    Weil du vorher noch die Legalität angesprochen hast. Welche von beiden Varianten ist den unbedenklicher?


    Noch eine Frage: Gibts beim e92 vFL noch Lampen zusätzlich zu den Coronas, Neblern und Xenon? Habe kein Kurvenlicht.


    Legal sind Birnen nur dann, wenn sie den Daten der originalen Leuchtmittel entsprechen, sprich Fassung, Wattzahl und Art (Halogen) des Leuchtmittels muss passen. Somit sind LEDs grundsätzlich nicht erlaubt, selbst wenn du welche mit E-Zeichen hättest. Ob das tatsächlich jemanden interessiert? Wohl eher nicht, aber die Gefahr besteht eben, dass man damit Probleme bekommen könnte.
    In den Neblern würde ich die selben Halogens verbauen, wie in den Coronas. Als Xenonbrenner kommen für mich nur die Osram CBI in Frage, die sind klasse! Deutlich besser als die originalen Brenner, da heller und weißer.


    ....Also jaky erstens bin ich dir gar nichts Schuldig! zweitens habe ich das hier dem TE gepostet wo er ja schon raus lesen konnte das er es eintragen muss. Und du hast kein Recht mich hier als dumm da zu stellen....


    Keine Angst, das tue ich nicht, dafür sorgst du ganz alleine :) Deinen Posts nach zu urteilen scheinst du das durchaus zu sein. Werd einfach erwachsen und alles ist cool ;) Und doch, du bist mir sehr wohl Rechenschaft schuldig.



    So steht es in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC):


    Bei den meisten E9x ja, aber leider eben nicht bei seinem Fahrzeug ;)


    ....is doch gar kein Grund vorhanden sich so anzugiften.


    Der Meinung bin ich auch. Er ist mir aber immer noch eine Erklärung schuldig, wieso er einen der wenigen korrekten Beiträge hier im Thema als, Zitat, "Scheiße" bezeichnet. Solche Ausdrücke und Provokationen braucht es nicht, das ist Dreistigkeit unterster Schublade.


    Hier im übrigen das selbe Thema, nur zu einem früheren Zeitpunkt:
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Mag den einen oder anderen hier vielleicht interessieren, da ich ja angeblich bewusst erst geschrieben hatte, als 'der Zug abgefahren sei' :totlachen: :whistling:


    Noch einmal zum Thema zurück: Die Wahrscheinlichkeit dürfte äußerst gering sein, dass man deshalb tatsächlich Probleme bekommt, wenn es nicht einmal den Prüfern bekannt ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass diese nicht zulässig sind und eingetragen werden müssen, wenn die entsprechende Rad-/Reifenkombination nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung gelistet ist. Das dürfte Martin auch so sehen, oder? ;)