Beiträge von Jaky

    Sry, für die maßlos verspätete Antwort, ich schaue hier nur noch recht selten vorbei. Wahrscheinlich kommt die Info für dich viel zu spät :S
    Ich habe bei geöffneter Tür gedippt, sprich überall wo man (ohne etwas auszubauen) hinkommt, habe ich gedippt.

    Wie schon gesagt, dass was im Gutachten steht zählt. Alles Weitere liegt im Ermessen des Prüfers (was heutzutage leider nur noch recht selten vorkommt). Was an 325 mm grenzwertig sein soll, erschließt sich mir jedoch nicht so Recht.


    Einen Tachonachweis bei 235/35R19 zu erbringen ist leider keine Seltenheit, das ist nichts Neues. Das steht sogar in einigen Teilegutachten explizit als Auflage drin und das verlangen die meisten Prüfer dann auch. Nichtsdestotrotz stellt das kein Problem dar. Es gibt Felgen-Teilegutachten, in denen bei der Größe kein Tachonachweis als Auflage genannt ist. Ich würde mir so ein Gutachten raussuchen und mit den Herren noch einmal reden, evtl. lassen sie sich so bereits überzeugen, dass die Anzeige passt. Falls nicht, fahr bei einem Bosch-Dienst vorbei. Die stellen so etwas aus und machen das manchmal für relativ schmales Geld zwischendurch.


    Siehe auch:
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Beiträge von the bruce (3386&3392) beachten, kann bei der Messfahrt ja nicht schaden :whistling:

    Wäre jemand von euch dazu bereit mir dazu mal nähere Informationen zu geben? Gerne auch per Pn :)


    Gutachten nehmen und zu einem fähigen und gewillten Prüfer fahren. Am besten im Voraus mit ihm die Eintragung absprechen. Ich habe auch wegen der Eintragung nicht zu den F2000, sondern stattdessen zu den Zero gegriffen.

    Die F2000 werden vermutlich die meisten, wenn nicht sogar alle, eingetragen haben. Man wäre auch blöd, wenn man bei vorhandenem Gutachten die Bremsscheiben nicht eintragen lassen würde (noch dazu sind die F2000 auch nicht gerade unauffällig).

    'Gleichbereifung' auf 'Mischbefelgung' zu fahren, halte ich für Nonsense. Wenn dann würde ich mir noch zwei VA-Felgen besorgen. Wenn man die entfallende Einzelabnahme und den Verkauf der HA-Felgen bedenkt, ist das sogar der günstigere und zugleich bessere Weg.


    Ich habe mir aus dem gleichen Grund einen zweiten Sommerradsatz besorgt (Styling 157, geschmiedete Fuchs-Felgen) und dort "Semi-Slicks" (Federal 595RS-R) aufziehen lassen. Der Grund sollte klar sein: Die 225er-"Semis" haben an der VA mehr Grip wie ein normaler 225er-Reifen, an der HA allerdings weniger (da 225er, statt 255er). Das hat die Situation auch deutlich besser gemacht und das fahren macht nun wesentlich mehr Spaß. Aber untersteuern tut er natürlich noch immer, auch wenn nicht mehr so stark wie vorher. Mit der entsprechenden Sturzeinstellung an der VA und den M3-Fahrwerksteilen (M3-Stabi-HA, M3-Querlenker-VA, M3-Stabi-VA, M3-Zugstrebe-VA, M3-Gummilager-Hinterachsträger, M3-Führungslenker-Hinterachsträger, M3-Querlenker-Hinterachsträger, M3-Domstrebe) sollte fahrdynamisch noch einiges mehr drin sein. Je nach der Laufleistung und Zustand deiner Fahrwerksteile (BJ 2006...), gehören die Teile ohnehin mal getauscht, da hält sich das dann kostentechnisch auch im Rahmen.


    Zwar nicht genau das Thema, aber dennoch recht interessant:
    Wechsel auf BMW Sternspeiche 157 - völlig neues Fahrgefühl !



    .... Daher soll technisch alles Serie bleiben. Auch will ich bei RFT Reifen bleiben. ....


    Dann freunde dich lieber mit der Situation an, so wie sie ist. Von nichts kommt nichts ;)

    Ich lach mich schlapp über so viel Unterstellung aus dem bisjen Text der von mir geschrieben wurde. Sorry nix für ungut. Die Zusammenfassung ist im Übrigen falsch und trifft so nicht zu.


    Jetzt mal langsam, unterstellt habe ich dir nichts. Ich habe lediglich das wiederholt, was du geschrieben hattest. Ich zitiere es auch gerne entsprechend:


    1. Du hast das Gutachten deines Fahrwerks nicht gelesen, kennst nicht den zulässigen Verstellbereich und hast auch nie die Höhe nach dem Verbau des Fahrwerks gemessen.



    Hm, also hab jetzt mein Gutachten grade nicht hier, da es ja spazieren fährt, bin mir aber sicher, dass es noch im Verstellbereicht sein sollte bei guten 20mm Restgewinde...


    Abstand Radmitte-Kotflügelkante ist das entscheidende Maß. Das ist das Maß, was sowohl vom Sachverständigen bei der Abnahme gemessen wird, als auch von den Beamten in grün/blau bei einer Kontrolle gemessen wird, wenn sie darauf lustig sind (bereits zahlreiche Male selbst erlebt). Das wüsstest du und hättest du auch vor der Abnahme geprüft, wenn du das Gutachten gelesen hättest. Erst recht, wenn das nicht dein erstes derartiges Vorhaben war ;)



    ….2. Du hast dir neue Felgen mit Spurplatten verbaut, ohne vorher auszumessen und vor allen Dingen ohne die Freigängigkeit der Räder nach dem Verbau zu überprüfen.



    ….hat danach widerwillig seinen Verschränkungstest auf 2 Felgen mittels Hebebühne dann doch durchgeführt.
    ….aber hinten ist ihm zu eng. …. Schleift wohl an einer Stelle zur Heckschürze hin am Plastik.
    ….


    Genau die Stelle wurde hier bereits sicherlich an die hundert male erwähnt. Der Übergang Kotflügel-Heckschürze ist eben die engste Stelle, was nun wirklich nichts Neues ist. Das wüsstest du allerdings, wenn du vorher die Freigängigkeit überprüft hättest. Wie man die Freigängigkeit überprüft, erfährt man hier:
    Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.
    Um es kurz zu machen: Du musst diago verschränken, dabei muss genügend Platz vorhanden sein (wieviel genügend ist, entscheidet der Prüfer, da kann von einem Blatt Papier bis zu einem dicken Finger alles vorkommen. Es darf aber nicht schleifen, wie in deinem Fall. Da ist das Scheitern der Abnahme vorprogramiert). Wenn du die Freigängigkeit im Voraus überprüft hättest, hättest du gewusst, dass die Rad-Reifen-Kombination schleift und damit die Eintragung mehr als schwierig wird.


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    Radhauskante an sich schleift nichts, trotz das nichts gebördelt ist.
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    Na eben doch, s.o. (Freigängigkeitstest) ;)


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    Dem Prüfer war es nicht genug (obwohl wohl entgegen dem Eingangspost von mir knapp nichts geschliffen hat), er möchte seine Fingerchen hinten dawischen bekommen, das reichte halt nicht ganz. Hoffe das ist nun verständlicher.
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    Das Problem versteh ich. Manche wolle eben ihre dicken Wurstfinger oder einen dicken Kugelschreiber dazwischen bekommen, anderen reicht es dagegen aus, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben. So unterschiedlich sind leider Prüfer und das kann man nicht wirklich mit einplanen. Damit bin ich erst vor kurzen auch auf die Schnauze gefallen (5mm an der engsten Stellen waren ihm nicht genug…). Nur wenn es schleift, dann schleift es eben, da gibt es dann nichts mehr zu diskutieren.



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    Die Werte Radmitte/Kotflügelkante (325mm) laut Gutachten stehen wörtlich mit "sollten" sein beschrieben. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch tiefer abzunehmen geht (aus Erfahrung mit meinem E46 330d).
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    Ganz so würde ich das nicht sehen. Prinzipiell zählen die Maße, die im Gutachten stehen. Andere Maße lassen sich zwar über eine Einzelabnahme eintragen (entsprechender Prüfer vorausgesetzt), bzw. das liegt eben im Ermessen des Prüfers. Prinzipiell zählen aber die Werte, die im Gutachten gelistet sind.


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    In diesem Sinne ne Runde Bier an alle, inkl. Jaky und einen schönen Abend
    


    Auch gleichfalls :drinkw: Sry, falls mein Beitrag etwas forsch rüber kam ;)

    Ich halte mal fest:
    1. Du hast das Gutachten deines Fahrwerks nicht gelesen, kennst nicht den zulässigen Verstellbereich und hast auch nie die Höhe nach dem Verbau des Fahrwerks gemessen.
    2. Du hast dir neue Felgen mit Spurplatten verbaut, ohne vorher auszumessen und vor allen Dingen ohne die Freigängigkeit der Räder nach dem Verbau zu überprüfen.


    Nichts für Ungut, aber genau so geht man an die Sache nicht ran, da verwundert es mich auch nicht weiter, dass die Eintragung nicht geklappt hat. Das wird hier seit Jahren geprädigt...


    Das Radhaus lässt sich an der HA schon anpassen. Aber lass es jemanden machen, der sich damit auskennt und gehe dabei nicht so blauäugig wie bisher vor ;)

    Wenn ich mir seine Beiträge anschaue, entnehme ich, dass er a) keinen Dunst vom Thema hat und b) das Fahrwerk selbst einbauen möchte. Vermutlich lässt er noch nicht einmal Spur- und Sturz einstellen.


    Ich weiß nicht, ob das der beste Weg ist, seine eigenen Erfahrungen zu sammeln...


    Wie tief du das Fahrwerk einstellst, ist übrigens in Bezug auf die Freigängigkeit der Räder vollkommen egal. Die eingestellte Höhe hat mit der Freigängigkeit der Räder nichts zu tun.
    Bitte, um Himmels willen, informier dich vorher ordentlich oder holt dir am besten fachmännischen Rat hinzu, bevor du auch nur irgendetwas am Auto machst. Das ist sowohl zu deinem Wohl als auch auch zu dem von deinen Mitmenschen... :huh: