Wenn keine Original-Felgen montiert sind, überprüft man logischerweise, welche montiert sind und vor allen Dingen ob die eingetragen sind, zumindest mache ich das so. Es bringt ja nichts, wenn man mit nicht eingetragenen Felgen nach Hause fährt und man den Stress des Eintragens direkt nach Fahrzeugkauf hat (das soll selbstverständlich der Vorbesitzer erledigen, ist ohnehin ein Ding und in meinen Augen unseriös, wenn das bis dahin noch nicht geschehen sein sollte). Ich hätte jedenfalls keine Lust beim Fahrzeugkauf ohne Versicherungsschutz vom Hof zu rollen.
Alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen für dein Fahrzeug stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeuges, und nicht im Fahrzeugschein, was bei Zubehörfelgen aber nicht weiter interessant ist. Sollten die Felgen eingetragen sein, steht das im Fahrzeugschein.
Felgenmaße stehen in der Felge und auch im Gutachten, desweiteren sollte das der Vorbesitzer auch wissen, was montiert ist.