Beiträge von Jaky

    Wie hier bereits hunderte Male steht, es gilt auch das gleiche für dich:
    Alle erlaubten Rad-Reifen-Kombination stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeuges. Alles was davon abweicht, muss natürlich eingetragen werden. Vorausgesetzt es geht um Original-BMW-Felgen, wovon ich ausgehe, andern falls gilt: Das dazugehörige Gutachten, passend zu deinem Fahrzeug, lesen. Dort stehen alle Auflagen ;)

    bezogen sich die flaps von sk nur auf die serienstoßstange?


    Hab vfl e90 mit M-Stoßstange weis einer wie die dafür passen von sk



    ....Jeder Hersteller hat bei solchen Nachbauten herstellungsbedingte Toleranzen, daher wird man immer von jedem Hersteller Flaps bekommen, welche mal mehr und welche mal weniger passgenau sind. Das ist alles mit ein bisschen Glück verbunden, was man dann tatsächlich bekommt!....



    Liest hier überhaupt noch jemand etwas? :rolleyes:

    Ich bezweifle, dass man das Thema pauschalisieren kann und anschließend daraus schließen kann 'Hersteller XY ist passgenau, Hersteller YZ taugt nichts". Das Thema ist ja bekanntermaßend kein neues. Jeder Hersteller hat bei solchen Nachbauten herstellungsbedingte Toleranzen, daher wird man immer von jedem Hersteller Flaps bekommen, welche mal mehr und welche mal weniger passgenau sind. Das ist alles mit ein bisschen Glück verbunden, was man dann tatsächlich bekommt! Das sollte jedem schlichtweg bewusst sein, wenn man solche Nachbauten kauft!

    Er meinte damit das hier:


    ....müsste mir erstmal **** kaufen....






    Das habe ich aus der App auch herauslesen können, Danke :thumbsup::thumbsup::thumbsup:


    Nur brauche ich keine Deutsch-Englisch Übersetzung sondern eventuelle Hilfe... und wenn jemand diesen Thread sieht, der mein Problem hatte, der schaut wohl eher nicht hier rein. Aber in meinen alten Thread schon...
    Naja.....



    Ahja... Solchen undankbaren Leuten wie dir gehört prinzipiell nicht geholfen. Und doch, wenn jemand einen Fehler im FS hat, dann liegt es sehr wohl nahe, dass man in diesen Thread schaut. Im ersten Beitrag wir im übrigen alles zusammengefasst, falls du das noch nicht gesehen hast. Das ist bei weitem übersichtlicher, wie zig Threads zu ein und demselben Thema, auch wenn du das nicht so recht verstehen möchtest. :rolleyes:

    ....
    Mir wäre lieber jemand kann mir noch Tipps geben wie ich das
    Problem schnell und kostengünstig/los erledigen kann.


    Du scheinst Probleme mit dem Lesen zu haben. Denn genau das wurde dir bereits gesagt. Und das obwohl wir das Thema bereits zigfach hatten und sich die Lösung äußerst einfach via Google finden lässt. Suche dir einen Codierer, wenn du dich gegen entsprechende Software sträubst. Das ist gar nicht so schwer: Einfach via PLZ einen in deiner Nähe raussuchen und anschreiben. Das solltest du schaffen, Toi Toi Toi! :thumbup:

    Ich denke auch, dass die Unterschiede in der Ausleuchtung, wenn überhaupt, nur äußerst gering sind. Meine LUX V3 haben im übrigen nicht mal ein Jahr gehalten.
    Und ja, der Einbau ist zwar an sich äußerst einfach, aber auch verdammt fummlig, zumindest wenn man Wurstfinger hat. Vorallem auf der Beifahrerseite :whistling:

    Es gibt bereits einen tollen Thread, welcher für genau solche Fragen vorgesehen ist, dafür braucht es keinen neuen Thread:
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Und es gilt das gleiche wie immer, was hier bereits hunderte Male geschrieben wurde: Alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeuges. Das was dort steht zählt und ist amtlich, nichts anderes. Der Fahrzeugschein ist dafür relativ unrelevant. Im Fahrzeugschein muss im übrigen nicht die kleinste Größe stehen, das ist Käse.