der letzte scheiß liefert aber sehr gute ergebnisse
http://www.insoric.ch/download…c_in_AutoBild_07_2012.pdf
Beiträge von Axwellll
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Interessant ist in meinem Fall: Zitat (http://www.hatzer.at/bmw-motor…ner-brief-eines-insiders/)
"OL steht für Obere Leistungs/Drehmomentanforderungen, die Zylinderbahnen werden mehrfach gehohnt, es gibt geschmiedete Pleuel und die Lager der Pleuel und Kurbelwelle sind Sputterlager. Damit lassen sich Anforderungen bis zu 35kw je Zylinder oder 100Nm vertreten und verwendet wird diese Basiszylinder in den x20d, x30d."
würde mal 6 (Zylinder) bedeuten, dass 285 PS und 600 NM das Maximale an Leistung bedeuten würde
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P.S: Lass das Ding drin und wenn nötig Tuning mit dem Teil, Ausbau + Codierung genauso teuer wie neu kaufenes kommt deutlich billiger, den zu entfernen (inkl codieren) als den neu zu kaufen und einbauen zu lassen.
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Arbeitsweg hab ich auch nur 11km, wird aber auch wenig bis gar nicht stadt bewegt.. insofern auch nicht der ideale motor für mich.
Trotzdem macht er viel Spass und braucht 6,1 liter, sodass der DPF rausfliegt, sobald er Probleme macht
Problem erledigt.. kosten kannst du zwischen 300 und 500 rechnen mit Codieren, je nachdem wo man es machen lässt od. vllt sogar selbst die Hardware entfernen kann.
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Für gewöhnlich hört man den Turbo bei entferntem DPF etwas lauter (turbinengeräusch ist einfach etwas deutlicher wahrnehmbar bei last) und war auch bei mir feststellbar.
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3.Gang bei 80kmh geht es sofort los und zwar ordentlich
andererseits wurde es ohnehin schon erklärt, dass ein Turbolader ne Sekunde braucht, bis er genug Abgasdruck aufgebaut hat --> alles normal und bei anderen gleichwertigen Herstellern nicht viel anders
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wollt ich auch gerade schreiben
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Selbst wenn sich die den Unfall aufnehmenden Beamten zu einer solchen Äußerung hinreißen lassen; wen soll das rechtlich binden? Die gegnerische Versicherung wohl nicht und den Unfallsgegner auch nicht; sollte die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten nicht anerkennen, ist die Schuldfrage im Zivilprozess zu klären, wobei in aller Regel KFZ-technische Sachverständige beigezogen werden.
das ist der springende punkt. das ist dann eine zivilrechts sache.
in einem fall wo es 100% eindeutig ist (zb. stop schild missachtet), kann die polizei zwar den unfall so dokumentieren, dass heißt aber lange nicht das man nicht trotzdem mittels zivilen sachverständiger, anwälten usw vor dem zivilgericht durchkommt.
die polizei ist einfach nicht befugt/ermächtigt die schuldfrage offiziell festzustellen in einem streitfall. -
offenbar ist das dann in DE anders als bei uns. Bei uns in Ö sind das die ersten worte noch vor der begrüßung "die schuldfrage klären wir hier nicht..."
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Ich habe sofort die Polizei gerufen die den Unfall aufgenommen und auch die Schuldfrage geklärt hat, .....
.......Die Polizei klärt von sich aus NIE die Schuldfrage. Da sie ja auch schließlich keine Augenzeugen waren und es so oder so passiert sein hätte können.
Sofern jemand von sich aus die Schuld eingesteht ist es natürlich ein Glücksfall.