Ist doch einfach: Beim KM-Leasing ist der Restwert festgelegt, egal was der Wagen noch real wert ist.
ABER:
Im normalen Leasingvertrag gibt es kein Vorkaufsrecht vom Kunden. D.h. der Wagen geht zum Händler zurück. Was der dann damit macht ist seine Sache. Er kann ihn dir zum Restwert durchreichen, er kann aber auch das Auto ganz normal für den realen Wert, sagen wir rund 19K, an einen anderen Kunden verkaufen. Sofern du keine Sondervereinbarung mit dem Händler hast bist du auf seinen Goodwill angewiesen. Und gerade wenn der Restwert unter dem Marktwert liegt wird sich der Händler zweimal überlegen das Geschäft nicht zu machen.
SR