Ich bezweifel aber stark, dass du ein Widerrufsrecht hast. Höchstens um den aktuell, fernmündlich geschlossenen, Kaufvertrag rueckgaengig zu machen. Aber sobald du das Auto abholst, wird's sich noch mal nen "richtigen" Vertrag geben...
Und auch da gilt das Fernabsatzgesetz nur, wenn du beim Haendler kaufst.. Wenn du von privat kaufst und schon ein gueltiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, hast du u.U jetzt schon schlechte Karten
Denke ich auch. Hab damals auch einen Kaufvertrag per Fernabsatzgesetz geschlossen, da das Fahrzeug 600km entfernt stand und ihn daher gleich beim ersten mal besichtigen gleich mitnehmen wollt. Mit dem Kaufvertrag hab ich ihn mir aber vorab "gesichert". Sobald du das Fahrzeug aber besichtigt hast wars das mit dem Widerrufsrecht. Genau weiß ichs jetzt auch nicht, aber so wurde es mir damals beigetragen. Informier dich da bitte vorher nochmals genau !
Ich war froh drum, dass ich ihn nicht besichtigt hab. Einen Tag später bin ich auf ein Angebot eines 335ers aufmerksam geworden .. stand nicht so weit entfernt wie das andere Angebot. Samstag hingefahren, besichtigt, Probe gefahren und Vertrag unterschrieben. Den Kaufvertrag des 330ers konnte ich einfach widerrufen, da per Fernabsatzgesetz geschlossen. Hätte ich ihn besichtigt wäre der Vertrag verbindlich gewesen ohne Rücktrittsrecht.
Deswegen informier dich da bitte nochmals genau bevor du die Katze im Sack kaufst !
Gruß
EDIT: War leider zu langsam, da es gerade wieder hektisch im Büro war. Du weißt ja schon, dass dein Widerrufsrecht verfällt sobald du ihn besichtigt hast. 