Achso Leihwagen brauch ich nicht. Hab auch für eine Woche vom ADAC dieses Clubcar bekommen. Das interessiert die Gegenpartei aber auch nicht. Das bekomm ich ja weil ich schön beitrag zahle jährlich!
Beiträge von mr.bmw
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1. Also das ich einen Nutzungsausfall von 10 Tagen a 79 € habe, hab ich ja schon geschrieben. Das heißt die 790 € stehen mir zu. Egal wo ich es repariere richtig?
2. wenn ich das netto geld ausbezahlt bekomme und es sagen wir mal lau reparieren lasse dann kann ich das geld behalten? ich werde nichts an mwst. zurückholen. ich habe bisher 50€ mwst. bzehalt für kleinteile der rest ist eigene arbeit, gebrauchtteile ... ich muss sagen bevor hir manche hier die augen drehen, dass das auto aufjedenfall ordentlich repariert wird und alle teile die ich geholt habe einwandfrei sind. ich will das auto ja immerhin noch sehr sehr lange fahren! meint ihr also das ich dann das auto aufjedenfall nochmal vorzeigen müsste beim gutachter um das ganze geld was mir zusteht zu bekommen. Also sprich Schadenssumme, Nutzungsausfall und Wertminderung?
3. Wertminderung wurde auch aufgeschrieben hier nenn ich einfachmal die Summe
sind 1200 €
Danke für die bisheringen Infos
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Das Auto ist am Samstag fertig mit der reparatur. Ich denke keine sekunde daran den zu verkaufen.
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genau so sehe ich das auch. und ich werde nur kleinteile bei BMW holen wie Türgummis Schaniere etc... und ob ich da noch die Steuern dann absetzen lasse oder nicht mir geht es hauptsächich um die Schadenssumme wie in deinem beispiel die 10.000€ in Netto.
Ich hab einen Nutzungsausfalldauer von 10 Tagen bei Reperatur und 15 bei Widerbeschaffung für a 79 € bei der Klasse.
das heisst wenn ich das auto repariere egal wo und für wieviel stehen mir die 790€ auch zu?
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Genau so stell ich mir das vor. Egal was ich mit meinem Wagen anstelle mindestens die Schadenssumme müsste ich erhalten!
Aber anderseits wenn man überlegt.. Restwert ist ca Y/2 und Schadenssumme fast so viel nur etwas weniger als als Y dann würde ich ja insgesamt mehr bekommen als mein Auto auf der Preisliste bewertet wird wenn ich das Auto für den Restwert verkaufen würde. Also sprich X(Netto)+Z ist > Y das wollen die ja auch vermeiden denk ich!
Nur ich will aber mein Auto reparieren ordnungsgemäß und günstig weil ich die voraussetzung habe. Aber der gegenparei soll das bitte nichts angehen. Die sollen mir trotzdem das zahlen was ihr Mandant auch angerichtet hat und nicht das zahlen was ich wirklich ausgeben werde! weil dann kann man sich ja die kopfschmerzen die man sich macht sparen und alles gleich bei bmw machen lassen.
Und der Nutzungsausfall interessiert mich noch
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Hi Leute,
wie einige schon gelesen haben hatte ich vor kurzem einen Unfall. Ein polnischer LKW-Frahrer fuhr mich von der Seite an beim Spurwechseln.
Hab jetzt die Kopie meines Gutachten bekommen und den Original hat mein Anwalt, den ich sofort eingeschaltet habe. So ich hab jetzt eine ordentliche Schadenssumme X (mich interessiert nur Netto) und einen Listen Preis für mein Auto Y der höher ist als X. Y>X (Das heißt keine Totalschaden, aber knapp dran vorbei!)
Und dann hab ich noch einen Restwert Z, der ist etwas weniger als Y/2...
So normalerweise kenn ich das so, dass mir sofort die Schadensumme zusteht in Netto und wenn ich für die Reperatur Geld für Mwst. ausgegeben habe diese auch später erstattet bekommen werde. Aber vorab muss mir doch die Summe X überwiesen werden oder nicht?
Weil mein Gutachter meinte das mir X nur zu steht wenn ich das Auto auch repariere. Na gut ich werde das Auto reparieren aber bei meinem Kumpel in seiner Karosserie Firma und habe mir auch die Teile geholt unfallfrei aber aus einem gebraucht fahrzeug und ohne Rechnung. Natürlich komm ich dann bei meinem Ausgaben nicht auf die berechnete Schadenssumme X. Aber wie wird das denn jetzt berechnet
Mein Anwalt konnte auch so ungefähr das bestätigen was der Gutachter erzählte. Nur meinte er keine Sorge wir kriegen schon das best mögliche raus! Irgendwie versteh ich nur Bahnhof
mein Auto wurde angefahren und hat einen schaden der ersetzt werden muss, da interessiert es die Gegenpartei doch nicht ob ich das auto repariere oder wann ich das repariere! könnt ihr das so bestätigen?
Zweite Sache ist, wird mir auch der Nutzungsausfall für die Reperaturzeit ausgezahlt wenn ich das Auto so repariere oder auch nur dann wenn ich das Auto ganz ofiziell bei BMW zb machen lasse?
Freue mich auf eure hilfreichen Antworten
Danke im Voraus!
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Wäre Frankfurt was für dich? Oder Raum Siegen?
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Für alle "Laien", sry für meinen Ausdruck
, die nicht wissen ob sie das FRM 2 haben... Das bekommt ihr ganz einfach raus in dem ihr schaut ob ihr das Begrüßungslicht habt. D.h. leuchten bei euch mindestens die Standlichter und die Rücklichter beim entriegeln des Autos, wenn ja dann habt ihr zumindest das FRM2
und genau wie mein vorredner behauptete, wurden diese Serienmäßig ab Baujahr 03/2007 verbaut!
Die Aufrüstung auf FRM2 ist auch nicht die Welt! Bekommt man locker unter 100€ und man hat das Begrüßungslicht noch dazu
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da liegen doch schon lautsprecher kabel drin....
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Hi Leute,
ich werde mir diese Woche neue Hardware anschaffen um auch die LCI's Codieren zu können. Diese Nachricht ist also interessant für alle Fahrzeugbesitzer mit Baujahr ab 09/2008.
Einige die ich abservieren musste können sich dann bei mir wieder melden. Was wichtig wäre ist das erstmal einer zu mir kommt der am nähesten wohnt oder zufällig in der nähe ist. Weil ich sichergehen muss das es auch klappt dann gebe ich hier wieder bescheid. Das heißt nicht das jemand hier das Versuchskaninchen für einen riskanten eingriff spielen wird! Es geht nur drum ob die neue Hardware zugriff auf das fahrzeug hat, ansonsten ist es codiertechnisch das selbe wie bei dem VFL
Grüßee