ok ich hab noch mal nachgeforscht und mich juristisch weiter entwickelt ;P
es ist wenn das auto älter als 3 jahre ist und man fiktiv abrechnen will, das dann die gegenpartei niedrigere stundesätze anrechnen können falls ich es nichts vorzeige wie bmw rechnung oder so... aber wenn man bisher immer das auto bei bmw hatte sprich bmw checkheftgepflegt kann man dagegen einspruch anlegen und dann hat die gegenpartei keine chance das durchzusetzen.
nutzungsausfall gibt es nur wenn der gutachter die reperatur bestätigt. hab heute anruf bekommen vom karosserie bauer... freitag kann ich das auto abholen muss nur noch lackiert werden und anschließend die türen montiert werden :))
dann gehts ab zum aufbereiten und unmittelbar danach zum gutachter achsvermessung kann man auch später machen das sieht der gutachter mit seinem blosen augen nicht
dann gibts wahrscheinlich wieder fotos
und dann das recht auf nutzungsausfall und ich bin glücklich!
naja bin auch mit dem auto so 30km gefahren und konnte nichts bemängeln am fahrverhalten
das wichtigste aber! ich kann wieder mein babyyyy fahren