Beiträge von TK334
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Angaben zu Alter und Laufleistung musst du machen, wenn die Versicherung fragt, insofern alles richtig gemacht. Angaben dazu kannst nicht verweigern. Ok, du könntest schon, aber dann würde der Schaden vermutlich nicht reguliert werden.
Vollkommen normale Geschichte, daß so etwas abgefragt wird.Noch ein Nachtrag: Spätestens der Gutachter teilt der Versicherung diese Daten mit. Der wird bei dieser Schadenshöhe eh vonnöten sein.
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also benzin glaub ich is nicht so kritisch fürn kat..ich kenn das nur von motoröl
Unverbrannter Kraftstoff ist absolut tödlich für den Katalysator, weil die Oberflächenbeschichtung der Waben, die für die Katalyse benötigt wird, dadurch zerstört wird. Deswegen sollte man ein Auto sogar nur mit kaltem Kat anschieben/-schleppen. Natürlich spielt es hierbei eine Rolle, wieviel Kraftstoff und wie lange dieser in den Kat gelangt. Vermeiden sollte man es trotzdem, wo es nur geht, sonst droht das große Wundern und Jammern bei der nächsten AU. -
Versuch mal ein anderes Klebeband- das hier z.B., damit hab ich Heckspoiler verklebt und die halten. Das Tesaklebeband müßte das aber eigentlich auch halten. Vielleicht aufgrund Überalterung nicht mehr verwendbar?
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Soweit ich weiss, gibts die aber nur in den Standardlängen und sie kosten ein Heidengeld.
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Also wenn mir mein Anwalt bei einem Verkehrsunfall, bei dem er zunächst noch nichtmal nachvollziehen kann, wer Unfallverursacher aus Sicht der Polizei ist, einen Gutachter bestellen würde, wüßte ich, was ich tun würde.
Die Vorgehensweise, ohne zu wissen, was Sache ist, einen Gutachter zu bestellen, mutet etwas befremdlich an. Falls du nämlich Unfallverursacher sein solltest, zahlen weder die gegnerische noch die eigene Versicherung (bei eventuell vorhandener Vollkasko)dafür auch nur einen Cent. Freie Gutachterwahl (mit Kostenübernahme) hat nämlich nur der Geschädigte. Mag ja sein, daß du das bist, aber ohne dies schriftlich zu haben.... riskantes Spiel. Sollte ein Rechtsanwalt aber eigentlich wissen.
Tip: Fahr erstmal zur zuständigen Polizeiwache und bitte darum, daß man dir den Unfallbogen bzw. eine Kopie davon, falls das Original in der Post sein sollte, aushändigt.
Der Restwert ergibt sich aus dem höchsten Gebot, daß bei Einstellung des Gutachtens in der Restwertbörse erzielt wird. Dieses Gebot ist für den Bieter einen bestimmten Zeitraum einseitig bindend und falls du dieses Angebot wahrnehmen willst, muß der Gutachter dir den Bieter nennen. Dieses Gebot ist aber keinesfalls auch für dich bindend, willst du den Wagen zu diesem Kurs nicht abgeben, brauchst du das auch nicht. Der Restwert wird nicht errechnet.
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Schön Gruppe N, da wird der Dorfsheriff wohl von der Wache in sein Auto steigen, wenn du 18 km weiter den Hobel anlässt....
Spaß beiseite, das wird wohl wirklich abartig laut dann, da würd ich gern mal zuhören wollen, das so drunterhaben aber wohl eher nicht. Bin mal gespannt, ob sich jemand meldet.
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So, grad noch mal nachgeschaut. Ich hab Schrauben und Muttern mit recht großen Unterlegscheiben beidseitig verwendet, weil mir das mit den Madenschrauben im Plastik des Stoßfängers etwas zu windig war. Dadurch hat sich der Spoiler natürlich an den Bauch der Wölbung in der Mitte mehr rangezogen als vorgesehen und diese Kontur angenommen. Sieht man auf dem kleinen Foto natürlich deutlicher. Werd wohl mal etwas kleinere Unterlegscheiben lippenseitig verwenden, dann müßte das wieder passen.
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Im nicht montierten Zustand war es absolut grade, das mit dem Foto hab ich auch gesehen und war etwas verwundert, weil das in natura nicht zu sehen ist. Vermute mal, durch das Verschrauben wird die Lippe sich etwas der Kontur des Stoßfängers angepasst haben, was man dann jetzt auf dem deutlich kleineren Foto sieht (optischer Effekt). Weil wenn du da genau guckst, siehst du ja auch, daß das nicht wellig, sondern symmetrisch ist.