Beiträge von TK334

    Beides zusammen gibts meines Wissens noch nicht. Unterscheidungsmerkmal ist: "Blitzer" an einer "Ecke" der Kreuzung= Rotlichtüberwachung; Blitzer bspw. 5m hinter der Kreuzung= Geschwindigkeitsüberwachung.


    Edith sagt: Gibts leider doch schon.


    Wenn du dir sicher bist, dass du beides ausschließen kannst (das kannst nur du für dich selbst), dann würde ich wirklich einfach abwarten. Wenn die Anlage eine Fehlfunktion hat, ist das auf den Aufnahmen ersichtlich und das ganze wird eingestampft, ohne dass du davon Kenntnis erhältst.

    Da du das mit dem bei Rot anhalten so betonst- handelt es sich um eine Anlage zur Rotlichtüberwachung oder zur Geschwindigkeitsüberwachung? Erstere steht für gewöhnlich auf der anderen Seite der Kreuzung, unmittelbar hinter der einmündenden / kreuzenden Strasse...

    Ich denke mal, das liegt an diesen hochprofessionellen Tuning-Shows im TV. Da wird das auch ganz gerne praktiziert. Allerdings nicht, weil sie sehen können, ob da was schleift, sondern um zu sehen, ob die Außenkante der Felge bündig mit dem Radhaus abschließt. ^^

    Dann als weitere Info: Das Zitat ist nicht vollständig.



    "...Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich machen darauf aufmerksam, dass der Einsatz solcher Kameras
    - jedenfalls sofern dieser nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt - datenschutzrechtlich unzulässig ist. ... "


    Also Begründungssache, warum ich die Kamera im Auto habe, das alleine ist kein Hinderungsgrund. Interessant wird es dann, wenn der Fall tatsächlich eintritt, wo man das auch nutzen möchte.


    Den kompletten Text zum Nachzulesen gibt es hier:


    Beschluss-Dashcams.pdf

    Ob es helfen kann? Ja, kann es. Ob es helfen muss? Nein, muss es nicht.


    Eine Abnahme nach §21 StVZO ist eine Einzelfallentscheidung, die von verschiedenen, individuellen Umständen abhängt- wie z.B. bereits vorausgegangenen Änderungen / Eintragungen (bis hin zum berüchtigten "schlechten Tag des Prüfers" ^^).


    Dadurch ist die Abnahme auch teurer als das vereinfachte Verfahren nach § 19(3).


    Ist jetzt sicherlich nicht die Antwort, die du erhofft hast, aber so siehts nun mal aus. Ich würd mir aber dennoch keinen großen Kopf machen, wenn du die aufgezählten Datenblätter hast und die Dinger nirgends anecken.





    edit: exbrummer war nen Tacken schneller, aber da haste es ja auch noch mal aus eindeutiger Expertenhand...

    :whistling:


    Frag mich grad ernsthaft, auf welchen Grundlagen hier so mancher seine "Tips" verteilt.


    Du musst von unten gucken, ob das mit der Schelle überhaupt passt. Es gibt bei manchen Modellen eine "darmartige" Führung der Rohre, da geht nur abtrennen und anschweissen, da hast du gar keine andere Wahl.
    Aber wie weiter oben geschrieben, dazu gibts ja auch die SuFu.