Hm, normal darf da nix "nen Kurzen machen", ohne daß die Sicherung fliegt. Falls doch, ist das nach meinem Verständnis ein Konstruktionsfehler und mitnichten der bei Autoherstellern gerne & häufig zitierte "Stand der Technik". In dem Fall konnte es ja bemerkt werden- was mach ich z.B., wenn ich meine Freundin abhole, derweil schon mal den Sitz auf der Beifahrerseite vorheize und mir das Dingen dann auf einmal anfängt, abzufackeln? Defekt hin oder her- so was darf nicht passieren.
Beiträge von TK334
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Versuchen würde ich es- mit dem Hinweis auf Brandgefahr.
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Bei Alpina auf der Webseite gabs mal ne Rubrik, wo man die originalen 335-Bremsen, die dort ausgebaut wurden (neuwertig), für ne relativ kleine Mark kaufen konnte. Weiß aber nicht, ob da noch Restbestände vorhanden sind. Wenn ich nachher Zeit habe, gucke ich mal, ob ich den Link noch habe. War ziemlich versteckt.
Und ja, ich hab "Erfahrungen" mit diesen Fake-Dingern- liege jedesmal lachend am Boden, wenn ich die irgendwo sehe.
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Konkret fett krass genug?
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Ein erstes Beratungsgespräch wird meines Wissens immer übernommen und es geht um einen Diebstahlschaden und um seine Rechte, nicht darum ob er jemanden Verklagen will. Ich denke das wird 100% übernommen
Schön wärs. Siehe oben. Falls du den Dieb hättest und den auf Erstattung des Schadens verklagen möchtest, würd ich dir Recht geben. -
Anspruch auf den Restwert haben.
Hat er ja. Über den Gutachter, der den Restwert ermittelt hat. Dieser muss den Bieter aus der Restwertbörse benennen, der das Angebot für diesen Pkw gemacht hat. Dieses Angebot ist der Restwert. Das durch den Bieter gemachte Angebot ist- ich glaub 2 Wochen lang- für diesen bindend und er muss den Wagen für den gebotenen Wert dann aufkaufen.Meine aber gelesen zu haben, daß das gar nicht zur Debatte steht, oder?
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Und da kann es nicht schaden, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Wenn einen der Anwalt nichts kostet.
Hab ja versucht, genau das zu erklären. Der wird in dem Fall was kosten. Rechtsschutz (und damit Kostenübernahme) wird nur gewährt, wenn entsprechender Versicherungsschutz für die jeweilige Sparte auch vorliegt und die Versicherung bei einem (auch nur eventuellen) Rechtsstreit Erfolgaussichten sieht. Wüßte jetzt keinen Anbieter, bei dem "nur Beratung und Begleitung" gewährt werden würde, telefonische Erstberatung mal außen vor. Die legen sich in der Regel aber dort nie so genau fest und falls doch, können sie auch nichts anderes erzählen, als hier bereits steht. Ist nunmal seit mehreren Jahren gültige Rechtssprechung mit der MWSt.
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Das ist mir schon mit den V3 aufgefallen,aber mit eingeschaltenen Xenon sind die nicht mehr so extrem hell!
Das liegt daran, daß die Ringe, wenn als Tagfahrlicht geschaltet, heller sein müssen, als wenn sie als Zusatzbeleuchtung beim Abblendlicht bzw. Standlicht geschaltet sind. Tagfahrlicht ist das einzige Licht am Auto, was nicht nur blenden darf, sondern sogar vorgeschriebenerweise blenden *muss*. -
Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, nimm sie in Anspruch.
Die dir dann mitteilen wird, dass sie genau das ist- eine Verkehrsrechtschutz. Und damit raus aus der Nummer.
Aber auch eine allgemeine Rechtsschutz mit allen möglichen Sparten enthalten wird dir wohl eher keinen Beistand gewähren, wenn du denen den Fall schilderst und mitteilst, daß du dagegen vorgehen möchtest, daß du eine Versicherung verklagen möchtest, weil die bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten die MWSt einbehält. Womöglich noch die eigene, da man Kfz-Kasko und Rechtsschutz vom gleichen Anbieter hat.