Beiträge von TK334

    Die Autos sind noch zu "neu" zum schlachten, die gehen -egal wie groß der Schaden ist- in den Osten. Mag mal der ein oder andere dabei sein, wo selbst das nicht mehr lohnt, ist aber wirklich nur die Ausnahme.

    Wer nachts bewußt ohne Licht fährt, um zu verhindern, daß er gesehen wird (weil kein FS und eventuell betrunken), handelt bedingt vorsätzlich, falls es zu einem Unfall kommt- soll heißen, er nimmt es billigend in Kauf. Würd mir da nicht so sehr den Kopf drum machen. Kann dir aber dein RA auch ausführlicher erklären. Falls er nicht von selbst drauf kommt, kau ihm das vor.

    @ schwarzer Dreier
    Ähm, du weist aber schon, was eine Wertminderung ist und dass das rein gar nichts mit dem, was ich schrieb, zu tun hat, oder?


    Wertminderung wäre z. B., wenn dir bei einem Neuwagen einer reinfährt, der Schaden repariert wird und dir die Versicherung den Wert ausgleicht, den du bei einem Verkauf voraussichtlich weniger bekommst, weil der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist.
    Spielt hierbei keinerlei Rolle.

    Immer dieses Halbwissen mit dem Erlöschen der BE und dem Versicherungsschutz...


    (A) muss das Tuning UNFALLURSÄCHLICH sein. Auch dann erlischt der Versicherungsschutz (Haftpflicht) nicht, die Versicherung kann höchstens Regress fordern, sofern sie (B) die Nase dran bekommt. Schlaue User aus Foren, die ihren Wagen mit Kennzeichen und Angaben zu solchen Dingen der Versicherung schriftlich via internet zuvorkommenderweise zukommen lassen, sind diesbezüglich natürlich grandios im Vorteil, durfte ich erst letzte Woche in einem Seminar wieder erfahren.
    Bei Kaskoschäden siehts etwas anders aus, die Vollkasko könnte die Schadensregulierung dann verweigern.

    Als Tip: Bei dem Autohaus, bei dem man den Wagen gekauft hat, nach einem Gutachter erkundigen. Die werden dir vermutlich "ihren" Gutachter nennen, den sie selbst auch beauftragen würden. Der kommt mit den BMW-spezifischen Ausstattungen klar und kennt auch die Preise. Da du nicht Unfallverursacher bist, hast du freie Gutachterwahl und könntest den somit beauftragen.


    In dem Fall sollte sich der Gang zum Rechtsanwalt ausnahmsweise mal wirklich lohnen, da du den Wagen am gleichen Tag gekauft hast, wie du sagst. Gerade, wenn ein Totalschaden und damit die Berechnung des Zeitwerts im Raume steht, sollte man hier alles versuchen, damit dass ganze nicht noch zusätzlich ein "Minusgeschäft" für dich wird. Möchte wetten, der Zeitwert wird unter dem Kaufpreis liegen und nur den Zeitwert wird dir die gegnerische Versicherung in diesem Falle bezahlen wollen, befürchte ich.

    Auwei, da sammeln sich aber wieder die Falschinformationen.


    Grundsätzlich handelt es sich hier (Geltung BRD) bei einem Airbag zunächst um einen Gebrauchsgegenstand, der mit Sprengstoff ausgerüstet ist. Einstufung Kategorie P1.


    SOLANGE er sich noch in einem eingebauten Zustand wie z.B. innerhalb eines Lenkrades befindet, ergibt sich damit für den Privatanwender folgendes: Frei erwerblich und verkäuflich ab 18 Jahren. Somit kein Handel als reine Airbageinheit über Plattformen wie ebay (da dort kein zwingender Altersnachweis) möglich und erlaubt. Import, Herstellung, Enddemontage und vorsätzliche Zündung für Privatpersonen verboten.


    Gewerblicher Umgang wie z. B. bei der genannten Enddemontage im Rahmen einer Fahrzeugverwertung oder die Lagerung und (De-)Montage der reinen Airbageinheit aus dem bzw. in das Lenkrad in einer Kfz-Werkstatt unterlägen dem Sachkundenachweis ("gewerblich" läge in unserem Fall aber nicht vor, vorausgesetzt Verkauf von und an Privatperson).



    Der Transport erweist sich tatsächlich als schwierig, da auch P1 kennzeichnungspflichtig ist und den Regelungen des ADR-Rechts unterworfen ist. Da der Transporteur gewerblich handelt, benötigt der Fahrer eine ADR-Bescheinigung, das Fahrzeug muß von aussen gekennzeichnet sein- orangene Tafel mit UN-Nummer und Gefahrgutklasse. Und das ist jetzt der Grund, warum man diese Dinge bei Paketdiensten dann nicht quitt wird. In der Regel haben die Fahrer schon mal keine ADR-Prüfbescheinigungen, dürfen solche Stoffe also nicht transportieren. Dann wären bei jedem Transport die Fahrzeuge zu kennzeichnen, mit dem entsprechenden logistischem Aufwand. Desweiteren dürften bestimmte Stoffe z.B. nicht zusammen transportiert werden. Die üblichen Verdächtigen bei den Paketdiensten wie DHL, Hermes und Co. sind damit schon mal raus. Anders siehts bei Großspeditionen aus, die dürften und könnten.



    Man beachte, daß ich hier teilweise vereinfacht (ich geh z.B. jetzt nur von dem genannten Lenkrad aus) und nicht abschließend aufgezählt habe.


    Nachzulesen nicht im fehlerbehafteten Wiki, sondern an der Quelle:


    § 4 1. SprengV - Einzelnorm

    Mit dem Unterschied, das man in dem selbst gemachten Scheibenreiniger keine gesundheitsbedenklichen (und überflüssigen) Zusätze wie zb. Farb-/ Duftstoffe drin hat.


    Und wo hab ich geschrieben, daß er stattdessen normalen Reiniger nehmen soll?
    ;)



    jl1206
    Hier gehts um das Reinigen der Scheiben, nicht um das Detailen von Lack! Da mag das verdünnen mit Wasser ja Sinn machen, um bspw. die Gleitfähigkeit der Knete zu erhalten. Hier will man aber auf kleinen Flächen möglichst gut säubern, da macht das Verdünnen (und damit zwangsläufig die Reduzierung der Reinigungswirkung) nicht wirklich Sinn. Aber wie du schon schriebst, jeder so wie er mag. Ahnung oder nicht sei dann einfach mal dahingestellt.