willkommen im Club, das hat der Herr vom TÜV zu mir auch gesagt, weil im Teilegutachten von OZ ebenfalls bei dieser Größe steht:
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
der Kerl wollte mich dann zu einem Tachoprüfstand schicken, ich habe zu ihm dann gesagt und was ist dann im Winter wenn ich da nur 17 Zoll fahre??
Ich habe nun in zwei Wochen ein Termin bei Bmw wegen Tüv und da versuche ich es nochmal eintragen zu lassen ohne diese Tachoangleichung.
Man könnte ja auch ein portables Navi reinhängen und die Geschwindigkeit mit dem Tacho vergleichen.
Des Weiteren hat der User 335-BiTurbo mal ein Link zu einem Kalkulator reingestellt, wo man die verschiedenen Reifenabmessungen einstellen konnte und so die prozentuale Tachoabweichung erhalten hat. Dabei hat die Größe 235/35 R19 eine sehr geringe Abweichung im legalen Bereich ergeben.
Ich habe die Felgen/ Reifenkombination nun schon den 2. Sommer drauf und am Tacho merkt man auch keine Abweichung (z.B. V-Max)
Bin mal gespannt was der Prüfer bei mir wieder sagen wird