Beiträge von valec82

    Das liegt an den Baujahr und damit am vorFacelift oder Facelift = LCI... Ab LCI gibt es auch keine Blacklines mehr, wozu auch?! Grundsätzlich gibt es die meisten Teile auch für die LCI bzw. sind die da Serie z.B. beleuchteter iDriveschalter...

    So nun war es heute so weit und ich habe meinen Bimmer beim :) hier vor Ort abgegeben und meinen Leihwagen mitgenommen. Das bedeutet für mich nun die kommenden 14 Tage knapp mit einer E60 525d zu verbringen :) Nebenbei meinte der Mitarbeiter des :) auch, "Wie sie haben den Wagen erst 5 Monate?" Dann haben Sie ja Alle Möglichkeiten... Nun warte ich mal auf meinen Kostenvoranschlag und dann steht das Gespräch mit dem Verkäufer an. :whistling:

    Das ja auch gut in dem Fall für mich Chaser


    Und ich bin sicher Niemand der den Werbeslogans glaubt, sondern der schon weiß wie ein Unternehmen seine Waren an den Mann bringt. Und da der Verkäufer schon einmal nachweislich ge"schlampt" hat sag ich mal... umso besser für mich! Aber wenn BMW "Neuwagenqualität mit der EuroPlus" verbindet, dann kann man als Käufer eine solche Qualität auch erwarten. Das ist ähnlich wie vor geraumer Zeit mal mit dem Verbrauch bei irgendeinem Hersteller.. Da gab jemand seinen Neuwagen zurück, weil der Verbrauch nicht den Angaben entsprach. :)


    Naja durch diese Diskussion habe ich zumindest Ansätze zur Argumentation und damit wird sich mein Verkäufer bzw. evtl. dessen Chef auseinandersetzen müssen :whistling:

    Also das ist vielleicht aus dem Kontext gerissen... Hier der LINK der letzte Punkt auf der Site.



    Denke was ich anbringen kann sind folgende Punkte:


    1. Werbeslogan von BMW selbst und deren Qualitätsanspruch (Hier)
    2. Defekt des Radlagers vorne rechts und nicht wie ich gerade sehe Querlenker?! tztztz
    3. Verlust von insgesamt gut 2 Liter Kühlmittel binnen 3 Monaten



    Von daher gebe ich einfach mal Samstag meinen bei dem Händler hier vor Ort zur konkreten Überprüfung der ersten Diagnose ab und nehm den Leihwagen mit. Eine Freigabe, dass der Händler an den Wagen darf ist ja bereits erfolgt. Und wenn ich dann den genauen Kostenapparat genannt bekomme werde ich den eigentlichen Verkäufer nach seiner Vorstellung der Regulierung fragen bzw. meine Punkte vortragen.

    Und da ist es ja gut, dass ich das mit den Nachfüllen des Kühlmittels ja bei meinem BMW Händler vor Ort machen lassen hab und nicht in meinem Hinterhof quasi. Daher berufe ich mich mal im Gespräch mit dem Verkäufer auf dieses hier:


    "Wurde im Hinblick auf die Beweislast nichts vereinbart, so wird bei einer Haltbarkeitsgarantie gem. § 433 Abs.2 BGB vermutet, dass ein Sachmangel, der während der Haltbarkeitsdauer auftritt, die Garantierechte begründet. Der Käufer braucht daher nicht zu beweisen, dass der Mangel auf dem Zustand der Sache beruht, der Garantiegeber muss beweisen, dass der Käufer den Gegenstand unsachgemäß genutzt oder behandelt hat, will er die Garantie abwenden."