Warum bedarf es dann der Klärung mit dem Händler? Das ist doch seine Pflicht (bzw. die von BMW oder von wem das Fahrzeug durch den Händler erworben wurde), diese Schäden in der Art zu regulieren, damit das abgebene Leistungsversprechen "Premium Selection" erfüllt wird.
Oder habe ich bei Premium Selection etwas nicht verstanden?!
Sehe ich ganz genauso! Aber der Händler bzw. war es bei der Abholung vor Ort etwas überstürzt und unglücklich gelaufen. Der Händler hat im ersten Moment versucht sich damit rauszuwinden, dass ich bei der Abholung diese Punkte hätte ansprechen müssen. Sicherlich ist dieser Einwand nicht gänzlich verkehrt. Aber aufgrund der Situation (Standort Händler und ich sind ein Weg über 400 km) haben wir vereinbart, dass ich auch per Bilddokumentation und eMail/ Telefonat mich melden kann.
Aber wie gesagt, es scheint nun Alles den entsprechenden Weg zu gehen und der Händler stellt den Wagen entsprechend der BMW Premium Selection hin (bzw. bessert dort nach).
denn durch einen Zufall, bin ich nun doch Besitzer des geposteten BMW E91 330D LCI!!!