Trotzdem: 16 Zoll auf nem E90 NO GO!
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Trotzdem: 16 Zoll auf nem E90 NO GO!
oder willst du rundum 8,5 x 20" montieren?
Ja, er hat oder will an VA und HA 8,5x20" montieren.
Ich dachte die 6 Zylinder Fraktion muss mindestens 17" fahren, weil größere Bremsanlage???
Erst ab 325d / 330i
habe auch neue reifen geordert für vorne 235/35 19 und hinten 265/30/19 denke die 10mm spurplatten v/h werde ich dann wohl wieder entfernen müssen
sorry muss es verbessern -es sind die 225M felgen 8x19 und 9x19
Dann kannst Du die 10er Spurplatten weiterhin verwenden, denn die M225 Felgen haben eine ET39 an der HA und eine ET37 an der VA.
Beim E92 335i kannst Du bei einem 265er Reifen an der HA bis auf eine ET25 gehen, dies ist aber dann das Maximum ohne Nacharbeiten und überkreuz einfedern.
Sorry "rene donner", das ich hier deinen Thread etwas mißbrauche, da etwas OT.
auf original m220 felgen 8x19 u.9x19
Die original Styling 220 M-Doppelspeiche hat doch 8,5x19" und 9,5x19"
Wunderschön
Wie bist Du mit den Michelin Pilot Sport Cup zufrieden, sind die bei Nässe noch einigermaßen zu händeln.
Vom Platz her ist das kein Problem, aber Du brauchts von BMW ein Festigkeitsgutachten der Felgen oder eventuell möchte der TÜV sogar ein Vergleichsgutachten, damit Du diese Felgen auf dem E90 eingetragen bekommst.
Schwarze Felgen auf blauem E9X - NO GO
Also wenn schwarze Felgen dann aber mit nem Edelstahl/Chromrand sonst gefällt mir das ned so.
also ich bin auch der Meinung von ukarst,auf den blauen machen sich die Schwarzen Felgen nicht gut !!!!!!
Möchte ich nicht behaupten, denn wenn noch etwas Edelstahl oder Chrom im Spiel ist, wie "Andikkk" schon anmerkte, sieht es doch absolut genial aus.
Hier mal ein Bild des E92 von "Robmaster"
Selbst wenn nichts mehr schleift, ist es nicht gesagt, daß man auch einen TÜV Eintrag bekommt, denn wenn so wenig Platz ist, ist dies eine reine Ermässenssache des Prüfers.
Die Reifenkombi 235/35R19 an VA und 255/30R19 an der HA würde gehen, ist aber nicht optimal, da die Differenz des Abrollumfangs von VA zu HA dann ca. 1,8% beträgt und bei 2% die zulässige Grenze liegt.
Bei Abweichungen über 2% können die Regelsysteme des Fahrzeuges nicht mehr richtig und zuverlässig arbeiten.